Hallo Gänseblümchen,
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenzen werden in § 34 SGB VI Abs. 3 geregelt. Bis 400,- Euro ist der Hinzuverdienst auf jeden Fall unschädlich für die volle Altersrente. Ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze im Laufe eines Kalenderjahres bleibt außer Betracht. Bei Teilrenten sind dann aber individuelle Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Es gelten aber Mindesthinzuverdienstgrenzen. Diese liegen 2011 bei 2/3 Teilrentenbezug bei 498,23 Euro, bei ½ Teilrentenbezug bei 728,18 Euro und bei 1/3 Teilrentenbezug bei 958,13 Euro.