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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente und Minijob

von Gerd14.03.2019 | 09:35
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Guten Morgen Ich gehe 6 Monate vor Regelaltersgrenze in Rente. Mein Arbeitgeber hat mir einen Minijob mit wechselnder Stundenanzahl angeboten.Daher wechselnder Geldbetrag. Alles bleibt unter 450 Euro . Bei der Minijobcentrale werde ich angemeldet. Da ich dies der Rentenversicherung melden muss, weiss ich nicht in welcher Form ich das machen soll. Kann mir da bitte Jemand eine Info zu geben? Gruß Gerd

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

Modi1969 hat Ihre Frage schon zutreffend beantwortet.

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6 Antworten

Modi1969am 14.03.2019 | 11:38
Hallo Gerd, Wenn Sie vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen, haben Sie Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten (6300 Euro/Kal.jahr). Im Rentenantrag geben Sie an, über den Altersrentenbeginn hinaus weiter beschäftigt zu sein und Sie füllen den R 0230 aus. Somit hat die SB alle relevanten Infos. Sollten Sie erst nach Beginn der vorzeitigen Altersrente eine Beschäftigung aufnehmen, reicht ein 3Zeiler an die Sachbearbeitung über die Beschäftigungsaufnahme. Am einfachsten, Sie stellen den Rentenantrag direkt in der Beratungsstelle bzw. sprechen wegen Beschäftigungsaufnahme in der Beratungsstelle vor. Dort kann man alles Erforderliche veranlassen und Sie auch zu allen Fragen, die Ihnen "rentenrechtlich unter den Fingern brennen" beraten...
Gerdam 14.03.2019 | 15:24
Hallo Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sende ich dem Servicecentrum eine Info zu das ich ab.... einen Minijob auf 450 Euro Basis mit nach unten schwankenden Beträgen ausübe. Mein Rentenbeginn ist der 01.04.19 und gleichlaufend beim bisherigen Arbeitgeber der Minijob. Gruß Gerd
W*lfgangam 14.03.2019 | 20:14
Hallo Gerd, wieso? Müssen Sie nicht - hier geht's um Altersrente, nicht um Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. *) Den Rentenantrag werden Sie längst gestellt haben, Bescheid liegt vor/oder ist auf dem Weg. Die Mitteilungspflicht bestehen dann, wenn Sie die zulässige Hinzuverdienst von 6300 € in den 6 Monaten bis zur Regelaltersgrenze überschreiten sollten - was bei 6*450=2700 nicht der Fall sein wird. Wurde ein 'spontaner' Minijob nach Rentenantrag bisher nicht berücksichtigt, ist das hier völlig unbedeutend. *) die DRV-MA haben sicher andere vorrangige Aufgaben, als überflüssige Meldungen in Ihre Rentenakte einzusortieren ;-) Interessant vielleicht für Sie - da 6300 € ohne Rentenkürzung möglich sind - dass Sie statt Minijob sogar regelmäßig 1050 € neben der Rente hinzuverdienen dürften (natürlich Steuer- und SV-pflichtig ...oder sogar noch viel mehr, bei nur 'geringer' Kürzung der Rente bis nur zur Regelaltersrente. Interessant? Dann in der nächsten Beratungsstelle über diese Möglichkeit/'Flexi-Rente' informieren gehen. Vielleicht auch deswegen, ob Sie den Minijob versicherungspflichtig lassen/sich befreien lassen, und was passiert ab Regelaltersgrenze bei versicherungsfreiem/versicherungspflichtigem Minijob mit weiteren Rentenansprüchen. Gruß w.
Gerdam 14.03.2019 | 21:21
Hallo W*lfgang Danke für diese information. Meinen Rentenbescheid habe ich vor einiger Zeit schon erhalten. Mehr arbeiten wie auf 450 Euro Basis möchte ich garnicht,sonst hätte ich ja auch normal weiterarbeiten können. Selbst stelle ich mir auch die Frage weshalb ein Minijob für die RV von Interresse sein soll. Wenn ich die Regelatersgrenze im Oktober erreicht habe, dann würde das die RV nicht mehr interressieren wurde mir im Servicecentrum beim Rentenantrag gesagt. Gruß Gerd
Modi1969am 15.03.2019 | 08:32
Hallo Gerd, Aus Sicht des Hinzuverdienstes ist ab Regelalter der Minijob definitiv egal (vor Regelalter sind die 6300 Euro zu beachten, ggf. aus Addition Minijob und z.B. PVA-Einspeisevergütung etc.). Aus Sicht der Flexirentenregelung (weiterer Zuwachs über Regelalter hinaus oder nicht...) ist der Minijob dann doch wieder wichtig. Erst Recht bei Witwen(r)rentenbezug (vlg. vorheriger Post in anderem Thread). Ich würde Ihnen immer raten, bei Veränderungen (Aufnahme/Aufgabe Job) auf "Nummer sicher" das Beratungsangebot der DRV in Anspruch zu nehmen. Unwissenheit schützt nicht vor "Fehlentscheidungen"...
Modi1969am 15.03.2019 | 08:40
Ergänzung: Üben Sie neben vorzeitiger Altersrentre eine Beschäftigung aus, ist die Altersrente zum Regelalter unter Berücksichtigung der neben der Altersrente zurückgelegten Beschäftigungszeiten neu zu berechnen. Melden Sie den Minijob, kann die SB diese Berechnung zur Regelaltersrente pünktlich umsetzen. Melden Sie den Minijob nicht, erfährt die SB vom Minijob erst nach Meldung der Entgelte im Folgejahr. Daher - auch wenn´s für den Hinzuverdienst ggf. irrelevant - Job melden!
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