Hallo themafeld,
dem sehr ausführlichen Beitrag von „eos“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Lediglich zu Punkt 6.) möchte ich eine kleine Korrektur vornehmen: Die Höhe der Beiträge ist seit 01.01.2017 abhängig vom Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistungsart (nur Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder nur ambulante Sachleistungen) - siehe auch § 166 Abs. 2 SGB VI i. d. F. ab 01.01.2017. Bis 31.12.2016 war die Beitragshöhe abhängig von der Pflegestufe und dem Umfang der Pflegetätigkeit.