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Zur Experten-Antwort springenHallo Shenbu,
zunächst sollten Sie zwingend Rücksprache mit den Kollegen der Agentur für Arbeit halten. Wir gehen davon aus, dass Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen. In diesem Fall können Sie die Reha nicht einfach verschieben. Dies ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt. Ohne eine Rücksprache kann von dort im schlimmsten Fall das Arbeitslosengeld eingestellt werden.
Sollte von der Agentur für Arbeit zugestimmt werden, sollten Sie Kontakt mit der Sachbearbeitung Ihrer zuständigen Rentenversicherung aufnehmen. Die Rentenversicherung hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass die Reha schnellstmöglich angetreten wird. Allerdings sollte die Akutbehandlung regelhaft vor der Reha abgeschlossen sein. Dies sollten Sie dort mitteilen. Dann kann - wenn die Agentur zugestimmt hat - die Reha verschoben werden. Natürlich sollten Sie im letzten Schritt dann noch die Rehaeinrichtung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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