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Experten-Antwort

Vorgezogene Rehaaufnahme wegen Krankenhausaufenthalt verschieben

von Shenbu30.11.2023 | 00:23
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Im Rahmen meiner Erkrankung war ich so lange krankgeschrieben, das ich das Krankengeld vollständig ausgereizt habe und ausgesteuert wurde. Daraufhin wurde die Nahtlosigkeitsregelung festgestellt und eine Reha beantragt. Diese wurde auch bewilligt und nun habe ich Post bekommen, das ich im Rahmen einer vorgezogenen Aufnahme aufgenommen werden soll und die Einrichtung sich bei mir wegen eines Aufnahmetermins melden würde, der nicht zu verschieben sei. Allerdings habe ich auch die zusage für einen 8-wöchigen Aufenthalt in einer Tagesklinik, auf welchen ich sehr lange warten musst. Jeder behandelnde Arzt hat mir bisher mitgeteilt, das ein Aufenthalt dort VOR einer Reha sinnvoller wäre. Wie kann ich nun verfahren?! Lässt sich an einem solchen Reha Aufnahmetermin als vorgezogene Aufnahme wirklich gar nichts ändern. Es wäre wirklich extrem ärgerlich und eigentlich auch unsinnig wenn ich deswegen den Klinikaufenthalt nicht wahrnehmen könnte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2023 | 08:23

Hallo Shenbu,

 

zunächst sollten Sie  zwingend Rücksprache mit den Kollegen der Agentur für Arbeit halten. Wir gehen davon aus, dass Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen. In diesem Fall können Sie die Reha nicht einfach verschieben. Dies ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt. Ohne eine Rücksprache kann von dort im schlimmsten Fall das Arbeitslosengeld eingestellt werden.

 

Sollte von der Agentur für Arbeit zugestimmt werden, sollten Sie Kontakt mit der Sachbearbeitung Ihrer zuständigen Rentenversicherung aufnehmen. Die Rentenversicherung hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass die Reha schnellstmöglich angetreten wird. Allerdings sollte die Akutbehandlung regelhaft vor der Reha abgeschlossen sein. Dies sollten Sie dort mitteilen. Dann kann  - wenn die Agentur zugestimmt hat - die Reha verschoben werden. Natürlich sollten Sie im letzten Schritt dann noch die Rehaeinrichtung informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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