Hier können Sie nachlesen in welchem Alter man frühestens bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ("vorzeitig") eine Altersrente beanspruchen kann:
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Dies ist der aktuelle, derzeit geltende Rechtsstand. Sollten Sie ein jüngerer Jahrgang (noch weit vom 60 Lebensjahr entfernt) sein, kann ich nur raten sich von Zeit zu Zeit nach den aktuellen Festlegungen zu erkundigen. Bereits durch die Regelungen ab 01.01.2008 (Stichwort: Rente mit 67) gibt es weitere Änderungen in Abhängigkeit des Geburtsjahrgangs/-monats.
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