Hallo Elli,
wie von KSC bereits beschrieben können Sie diesen Monat noch einen Rentenantrag stellen (auch formlos, um die Frist zu wahren), damit Sie als frühestmöglichen Rentenbeginn den 01.03.2022 haben.
Danach haben Sie lediglich die Hinzuverdienstgrenze zu beachten.
Bis Ende diesen Jahres beträgt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro.
Für das Jahr 2023 bleibt abzuwarten, ob die Hinzuverdienstgrenze nochmals über 6.300 Euro angehoben wird.