Guten Tag Monika,
die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie aufgrund Ihrer anerkannten Schwerbehinderung schon vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze beziehen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Für Versicherte die 1958 geboren sind, kann diese Rente ohne Abzüge nach Vollendung des 64. Lebensjahres beansprucht werden. Eine frühere Inanspruchnahme ist möglich, allerdings mit einer Minderung von 0,3% pro Monat verbunden.
Für nähere individuelle Auskünfte können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung