Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Vorgezogene Rente für Schwerbehinderte - Anrechnungs- oder Beitragszeit

von Bernd02.01.2025 | 07:26
292 Ansichten
5 Antworten
Hallo und frohes neues Jahr, ich bin 09.1964 geboren und prüfe eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte (unbefristeter GDB50). Bis Ende 2023 hatte ich 484 Beittags- und 24 Anrechnungsmonate. Zu meinen Fragen: - Die vorgezogene Rente würde bis 66 Jahre und 2 Monate als Anrechnungszeit gelten. Was passiert wenn ich während der Zeit sozialversicherungspflichtig arbeite. Wird der höhere Entgeltwert für Anrechnungs- oder Beitragszeit gerechnet? - Wert für Entgeltpunkte der Anrechnungszeit wird aus bisherigen Entgeltpunkten geteilt durch Beitragszeiten in Jahren ermittelt? Richtig? - Bis wann würde die reduzierte Rente bezahlt? Bis 65 oder 66 und 2 Monate? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.01.2025 | 10:26

Hallo Bernd,

wenn Sie 9/1964 geboren sind, können Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei frühestens mit 65 Jahren erhalten (ab 01.10.2029). Eine vorzeitige Inanspruchnahme wäre mit 62 Jahren möglich (ab 01.10.2026), dann aber mit einem Abschlag von 10,8 %. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft. Ein späterer Wechsel in die Regelaltersrente ist nicht möglich

Wie sich Beiträge aus einer Beschäftigung neben der vorgezogenen Altersrente auswirken, können Sie hier nachlesen:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwia7v7J29aKAxXz0wIHHae0JJkQFnoECAsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FBroschueren%2Fnational%2Faltersrentner_hinzuverdienst.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D14&usg=AOvVaw2fVaJ_9orXMd_ik_drt0El&opi=89978449

Eine Zurechnungszeit erhalten nur Erwerbsminderungsrentner.

Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch in einer unseren Beratungsstellen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Vorzeitigkeitam 02.01.2025 | 08:33
Also wenn ich die Frage richtig verstehe, dann haben Sie leider einen Denkfehler oder eine falsche Information. Die Altersrente für Schwerbehinderte wird nicht ab der Regelaltersgrenze umgewandelt, bedeutet: -Die Abschläge aus der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente bleiben lebenslang erhalten! -Dafür gibt es dann auch keine Anrechnungszeit für Rentenbezug im Versicherungsverlauft -Wenn Sie während der vorgezogenen Renten weiter arbeiten, werden Ihnen Zuschlagsentgeltpunkte mit Erreichen der Regelaltersgrenze berechnet und dies erhöht die Rente.
Betndam 02.01.2025 | 08:56
Vorzeitigkeit schrieb

Also wenn ich die Frage richtig verstehe, dann haben Sie leider einen Denkfehler oder eine falsche Information.

Die Altersrente für Schwerbehinderte wird nicht ab der Regelaltersgrenze umgewandelt, bedeutet:

-Die Abschläge aus der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente bleiben lebenslang erhalten!

-Dafür gibt es dann auch keine Anrechnungszeit für Rentenbezug im Versicherungsverlauft

-Wenn Sie während der vorgezogenen Renten weiter arbeiten, werden Ihnen Zuschlagsentgeltpunkte mit Erreichen der Regelaltersgrenze berechnet und dies erhöht die Rente.

Okay, ich hatte verstanden, dass die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte auch hier geregelt sei Anrechnungszeit ist; Rentenbezug vor Vollendung der (individuellen) Regelaltersgrenze mit gleichzeitiger Zurechnungszeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB VI) Wie errechnen sich etwaige Zuschlagsentgeltpunkte? Tatsächlich verdiente Entgeltpunkte aus Gehalt oder ein Mittel aus vorhergehenden Entgeltpunkten? Regelaltersgrenze wäre 65 oder 67?
Unklare Fragestellungam 02.01.2025 | 09:13
Betnd schrieb

Okay, ich hatte verstanden, dass die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte auch hier geregelt sei

Anrechnungszeit ist;

Rentenbezug vor Vollendung der (individuellen) Regelaltersgrenze mit gleichzeitiger Zurechnungszeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB VI)

Wie errechnen sich etwaige Zuschlagsentgeltpunkte? Tatsächlich verdiente Entgeltpunkte aus Gehalt oder ein Mittel aus vorhergehenden Entgeltpunkten? Regelaltersgrenze wäre 65 oder 67?

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es bleibt unklar, was genau Ihre Fragestellung ist. Geht es um die Schwerbehinderten-Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente? Zum möglichen Rentenbeginn: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… In eine SB-Altersrente können Sie gehen, wenn Sie mindestens 35 JAhre rentenrechtkliche Wratezeit vorweisen können und zum geplanten Rentenbeginn der Schwerbehindertenstatus gültig ist. Ihre persönliche Regelaltersgrenze mit Jahrgang 1964 ist natürlich unveränderlich das Alter von 67 Jahren. Eine B-Rente können Sie abschlagsfrei 2 Jahre vorher in Anspruch nehmen (also bei Ihnen mit 65 JAhren). Bis zu maximal weitere 3 Jahre vorher können Sie eine vorgezogene SB-Rente in Anspruch nehmen, dann aber natürlich mit 0,3 % monatlichem Abschlag, bei Ihnen gerechnet vom 65. Geburtstag aus. Diie Abschäge für diese Altersrentenart bleiben Ihnen dann natürlich lebenslang erhalten. Bei einer EM-REnte wird die Höhe der Zurechnungs-Entgeltpunkte -vereinfacht gesagt- aus der durschnittlich von Ihnen erreichten Entgeltpunkt-Anzahl Ihres gesamten vorhergehenden Erwerbslebens ermittelt. Diese Berechnung ist recht komplex, das macht die DRV dann für Sie. Wenn Sie also zum Beispiel durchschnittlich 1,2 EP pro Jahr erreicht haben, dann bekommen Sie diese 1,2 EP auch pro Jahr Zurechnungszeit. Meistens kommen auf die EM-Rente dann noch Abschläge hinzu, abhängig vom Alter bei EM-Rentenbeginn.
Berndam 02.01.2025 | 09:40
Unklare Fragestellung schrieb

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/p_0058/gra_sgb006_p_0058_abs1_s1_nr5.html

Es bleibt unklar, was genau Ihre Fragestellung ist.

Geht es um die Schwerbehinderten-Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente?

Zum möglichen Rentenbeginn:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

In eine SB-Altersrente können Sie gehen, wenn Sie mindestens 35 JAhre rentenrechtkliche Wratezeit vorweisen können und zum geplanten Rentenbeginn der Schwerbehindertenstatus gültig ist.

Ihre persönliche Regelaltersgrenze mit Jahrgang 1964 ist natürlich unveränderlich das Alter von 67 Jahren.

Eine B-Rente können Sie abschlagsfrei 2 Jahre vorher in Anspruch nehmen (also bei Ihnen mit 65 JAhren). Bis zu maximal weitere 3 Jahre vorher können Sie eine vorgezogene SB-Rente in Anspruch nehmen, dann aber natürlich mit 0,3 % monatlichem Abschlag, bei Ihnen gerechnet vom 65. Geburtstag aus.

Diie Abschäge für diese Altersrentenart bleiben Ihnen dann natürlich lebenslang erhalten.

Bei einer EM-REnte wird die Höhe der Zurechnungs-Entgeltpunkte -vereinfacht gesagt- aus der durschnittlich von Ihnen erreichten Entgeltpunkt-Anzahl Ihres gesamten vorhergehenden Erwerbslebens ermittelt. Diese Berechnung ist recht komplex, das macht die DRV dann für Sie.

Wenn Sie also zum Beispiel durchschnittlich 1,2 EP pro Jahr erreicht haben, dann bekommen Sie diese 1,2 EP auch pro Jahr Zurechnungszeit.

Meistens kommen auf die EM-Rente dann noch Abschläge hinzu, abhängig vom Alter bei EM-Rentenbeginn.

Es geht um eine SB-Rente nicht EM. Also bei vorgezogenem Bezug keine Anrechnungszeit nur etwaige Punkte aus Gehalt bei gleichzeitiger Arbeit. Vielen Dank für die Informationen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026