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Experten-Antwort

vorgezogene Rente für Schwerbehinderte und 450€ Job

von H.Weber02.03.2015 | 18:50
1454 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich kann einen Aushilfsjob auf 450€-Basis bekommen! Nun ist es so das er auf ca. 3 Monate befristet ist! Es ist aber so das ich im ersten Monat die 450€ einhalten im 2. Monat mehr verdiene und im 3. Monat wieder die 450€ einhalten!Dann ist Schluss mit der Tätigkeit! Jetzt darf man ja zweimal im Jahr Rentenunschädlich mehr verdienen! Meine Frage, geht das bei diese Konstellation? Oder bekommt man da rechtenrechtliche Schwierigkeiten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag H. Weber,

aus Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen schon seit einiger Zeit beziehen und bisher noch nicht Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Dann ist es korrekt, dass Sie bei Ihrem Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung/ selbständigen Tätigkeit neben der Rente sogenannte Hinzuverdienstgrenzen beachten müssen.

Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze, die Sie mit Ihrem „normalen“ Verdienst einhalten, zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Neben einer Vollrente dürfen Sie regelmäßig 450 Euro hinzuverdienen. Hiervon abweichend darf Ihr Hinzuverdienst in zwei Monaten also bis zu 900 Euro betragen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie

· In einem Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html#doc190670bodyText2

und

· in der Informationsbroschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html

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4 Antworten

W*lfgangam 02.03.2015 | 20:34
Hallo H.Weber, im 1. Monat/Minijob sollte man die Hinzuverdienstgrenze/450 EUR einhalten (auch wenn es davon Ausnahmen gibt). Anschließend können Sie 2x bis zum Doppelten/900 EUR im verbleibenden laufenden Jahr ohne Rentenkürzung hinzuverdienen. So wie Sie es planen, ist alles richtig. Gruß w.
H.Weberam 02.03.2015 | 22:44
Danke für die Antwort!
H.Weberam 02.03.2015 | 22:44
Danke für die Antwort!
H. Weberam 03.03.2015 | 11:04
Recht herzlichen Dank für die Antwort.
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