Guten Tag H. Weber,
aus Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen schon seit einiger Zeit beziehen und bisher noch nicht Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Dann ist es korrekt, dass Sie bei Ihrem Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung/ selbständigen Tätigkeit neben der Rente sogenannte Hinzuverdienstgrenzen beachten müssen.
Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze, die Sie mit Ihrem „normalen“ Verdienst einhalten, zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Neben einer Vollrente dürfen Sie regelmäßig 450 Euro hinzuverdienen. Hiervon abweichend darf Ihr Hinzuverdienst in zwei Monaten also bis zu 900 Euro betragen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie
· In einem Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html#doc190670bodyText2
und
· in der Informationsbroschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html