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Vorgezogene Rente mit Abzügen u. Bezug von Hinterbliebenrente

von H. Thelen14.05.2012 | 21:39
1970 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Beziehe eine Hinterbliebenenrente. Für den Fall dass ich in die vorgezogene Altersrente für Frauen mit Abzügen gehe - werden diese Abzüge dann auch bei der Hinterbliebenrente fällig

4 Antworten

Schießl Konradam 14.05.2012 | 23:27
Wenn Sie mit Abzügen die Kranken/Pflege- versicherung meinen, dann ja, 10,15% sind dies. Meinen Sie aber die Kürzung für 0,3% pro Monat wegen vorzeitigen Bezug einer weiteren Rentenart "Nein".
...am 15.05.2012 | 07:12
Das stimmt so ja nicht ganz. Bei der Hinterbliebenenrente bleiben die Abschläge aus der Altersrente erhalten. Die Hinterbliebenenrente beträgt grundsätzlich 55 % bzw. 60% (je nach anzuwendendem Recht), ggf. noch gekürzt um anzurechnendes eigenes Einkommen.
...am 15.05.2012 | 07:13
ich meine: 55 bzw. 60% von der Rente, die der/die Verstorbenen selbst erhalten hat...
-am 15.05.2012 | 08:47
Ihre Hinterbliebenenrente wird aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen berechnet und gezahlt. Abzüge durch vorzeitigen Rentenbeginn in Ihrer eigenen Altersrente wirken sich auf diese Berechnung nicht aus. Die Höhe Ihrer eigenen Altersrente kann allerdings Einfluss auf die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente haben.
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