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Experten-Antwort

vorgezogenen Altersrente und Beiträge von Pflegekasse

von Helga15.09.2021 | 19:47
249 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beabsichtige demnächst die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren und Rentenabschlägen zu beantragen. Ich pflege meine Mutter mit Pflegegrad 3. Meine Frage: Muss die Pflegekasse auch Beiträge in die Rentenkasse für mich zahlen, wenn ich schon Rentner bin und falls ja, wann wirken sich diese Zahlungen auf eine Rente aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

in den Vorbeiträgen wurden schon die richtigen Antworten gegeben. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge für Sie ein. Zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente wird Ihre Rente neu berechnet und erhöht sich um - die während der vorgezogenen Altersrente - gezahlten Beiträge. Pflegen Sie auch nach dem Erreichen der Regelaltersrente, können Sie weiterhin Beiträge von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Regelaltersrente in eine Teilrente (99%) umwandeln lassen und dies der zuständigen Pflegekasse auch mitteilen. Bitte achten Sie bei Beendigung der Pflege darauf, die Regelaltersrente wieder als Vollrente zu beantragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Siehe hieram 15.09.2021 | 20:31
ergänzend zum Beitrag von @KSC: In dieser Broschüre finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Auswirkungen der Beitragszahlungen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
KSCam 15.09.2021 | 20:25
Ja, zumindest bis zur Regelaltersgrenze (65+) zahlt die Pflegekasse weiter, die neben der Rente gezahlten Beiträge geben dann einen Zuschlag ab dem Regelalter. Und wenn Sie dann immer noch pflegen kann man ab Regelalter eine 99% Teilrente wählen - auch dann zahlt die Pflegekasse weiter und die Rente erhöht sich jeweils wieder zum nächsten 01.07.
W°lfgangam 15.09.2021 | 20:46
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Sofern Sie bis zur Altersrente noch beschäftigt sind - mit MEHR als 30 Std. in der Woche - teilen Sie dann bitte der Pflegekasse mit, dass Ihre Beschäftigung zum Tag X beendet wird, damit zumindest dann für die Zukunft 'Pflichtbeiträge für Pflegetätigkeit' in Ihr Rentenkonto gezahlt werden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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