Hallo Helga,
in den Vorbeiträgen wurden schon die richtigen Antworten gegeben. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge für Sie ein. Zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente wird Ihre Rente neu berechnet und erhöht sich um - die während der vorgezogenen Altersrente - gezahlten Beiträge. Pflegen Sie auch nach dem Erreichen der Regelaltersrente, können Sie weiterhin Beiträge von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Regelaltersrente in eine Teilrente (99%) umwandeln lassen und dies der zuständigen Pflegekasse auch mitteilen. Bitte achten Sie bei Beendigung der Pflege darauf, die Regelaltersrente wieder als Vollrente zu beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung