Hallo Anna,
als Hinzuverdienst bei Altersrenten gelten Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge).
Hinterbliebenenversorgungen, wie in Ihrem Fall aus dem Versorgungswerk, zählen nicht dazu.
Wie "Icke" bereits anmerkte, ist aber für die Hinterbliebenenversorgung interessant, was Sie an eigenen Einkünften beziehen, d.h. Sie sollten Sie den Bezug der Altersrente beim Versorgungswerk mitteilen.