Hallo Hannelore,
ihre Frage kann im Forum leider nicht beantwortet werden.
Um eine "Hochrechnung" der Rente durchzuführen sind viele "Unbekannte" (aktueller Rentenwert im Jahr 2017, Jahresarbeitsverdienste, Gesetzesänderungen, veränderte Anrechnungsvorschriften, Entwicklung der Beitragssätze zur Kranken-und Pflegeversicherung, usw.) mit einzubeziehen.
Damit Sie ungefähr eine Vorstellung bekommen, wie hoch Ihr Rentenbetrag im Jahr 2017 sein kann, suchen Sie bitte eine unserer Auskunft- und Beratungsstellen auf. Die Mitarbeiter sind in der Lage Ihnen eine Hochrechnung mit den uns bereits bekannten Daten und nach den zur Zeit gültigen Gesetzesvorschriften zu erstellen. Diese kann aber nur als Anhaltspunkt gesehen werden.
MFG