Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Vorruhestand, Altersteilzeit

von Wolfgang22.06.2018 | 08:23
265 Ansichten
4 Antworten
Hallo Forum, mein Arbeitgeber möchte mich betriebsbedingt kündigen. Ich bin Jahrgang 1967 arbeite seit meinem 15 Lebensjahr und bin unbefristet, mit einem GdB 50, schwerbehindert. Meine Jobsuche war bisher leider erfolglos. Noch bin ich ungekündigt. Welche Alternativen (Programme, neue Regelungen) gibt es noch falls ich keinen neuen Job mehr finde? die ich meinem Arbeitgeber vorschlagen könnte, um einen Übergang in eine Art „Vorruhestand, Altersteilzeit“ zu vereinbaren. Leider habe ich erst einen Renten- Beratungstermin im August bekommen. Was vielleicht zu spät ist. Das damit finanzielle Einbußen verbunden sind ist mir bewusst. Vielen Dank, Wolfgang

4 Antworten

???am 22.06.2018 | 09:52
In Rente können Sie frühestens mit 62 gehen (mit Abschlägen). Wie Sie Ihren Unterhalt bis dahin sichern, liegt in erster Linie in Ihrer eigenen Verantwortung. Ihr Arbeitgeber wird Sie über einen so langen Zeitraum (11 Jahre!) wohl kaum unterstützen. Das staatliche Programm heißt übrigens Alg2.
Helferinam 22.06.2018 | 10:01
Lieber Wolfgang, beim Thema Vorruhestand / Altersteilzeit kann Ihnen die Rentenversicherung leider nicht helfen. Es kommt drauf an was in Ihrem Betrieb so alles möglich ist (Betriebsvereinbarung? Tarifvertrag?)... Fragen Sie mal bei Ihrem Betriebsrat nach. Auch an die Schwerbehindertenvertretung können Sie sich wenden. Danach könnten Sie mit Ihrer Personalabteilung "verhandeln". Bei Ihrem Termin im August wird man Ihnen nicht viel zum Thema "Vorruhestand/Altersteilzeit" sagen können. Dort werden eher folgende Fragen besprochen: Wann könnten Sie frühestens in Rente? Wann können Sie ohne Abschlag in Rente? Wieviel Rente können Sie voraussichtlich erwarten? Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden? Viele Grüße Helferin
Helferam 22.06.2018 | 10:10
Hallo, vor Ihnen liegt noch ein steiniger Weg. Sie sind noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Versuchen es so lange wie möglich bei Ihrem AG zu bleiben. Ansonsten sehe ich schlechte Zeiten. Mit 51 Jahren ist der bekannte Zug abgefahren. Mfg
-am 22.06.2018 | 11:08
Hallo Wolfgang, Vorruhestand oder Altersteilzeit sind Beschäftigungsmodelle, die Sie allein mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln müssen bzw. die per Tarifvertrag angeboten werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat hierauf keinen Einfluss. Eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen - vorausgesetzt, Sie sind dann noch schwerbehindert und haben die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Ein früherer Rentenbezug wäre nur möglich, wenn Sie erwerbsgemindert sind. Zu Ihren Rentenansprüchen können Sie sich bei Ihrem Beratungstermin im August informieren. Bezüglich möglicher Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie sich mit Ihrem Betriebsrat oder mit Ihrer Gewerkschaft in Verbindung setzen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026