Hallo Mareike,
wie Checker bereits ausgeführt hat, besteht nur die Möglichkeit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Als versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Der 5 Jahreszeitraum verlängert sich um darin liegende beitragsfreie Zeiten wie z. B. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.