Hallo Diego,
ja auch während des Vorruhestands können Sie Ihre Teilerwerbsminderungsrente beziehen, sofern das Vorruhestandsgeld unter der Hinzuverdienstgrenze bleibt. Diese Grenze wird individuell berechnet und orientiert sich an Ihrem höchsten, beitragspflichtigen Einkommen der letzten 15 Jahre.
Zudem werden während des Vorruhestands weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Zeiten gelten als rentenrechtliche Beitragszeiten und werden zum Beispiel auch auf die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren angerechnet, die nötig ist, um zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte, die frühestens ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann, oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die ab dem 62. Lebensjahr, ebenfalls mit Abschlägen und sofern eine Schwerbehinderung mit mindestens 50 % vorliegt, in Anspruch zu nehmen.
Wir empfehlen Ihnen auch, hierzu bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie günstigsten Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Beide Fragen sind mit ja zu beantworten, wobei auch ein Rentenbezug ohne Beitragszahlung auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet wird.
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