Hallo Lenni,
zur Beantragung eines Vorschusses ist ein einfaches Schreiben ausreichend. Es existiert daher kein Antragsformular.
Ein echter Vorschuss auf eine Nachzahlung ist allerdings auch nicht möglich. In der Regel machen die Krankenkasse sehr zügig Ihren Erstattungsanspruch beim Rentenversicherungsträger geltend, so dass die Nachzahlung zeitnah abgerechnet und die Ihnen verbleibende Zahlung sehr schnell auf Ihr Konto überwiesen wird. Sollte Ihre Krankenkasse doch etwas länger brauchen, können Sie einen Nachweis über den Wegfallzeitpunkt Ihres Krankengelds an Ihren Rentenversicherungsträger senden und um eine teilweise Abrechnung der Nachzahlung bitten.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung