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Experten-Antwort

Vorschuss auf volle Erwerbsminderungsrente

von Lenni31.08.2020 | 13:46
756 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Teilnehmer im Forum, ich kann mir vorstellen, das dieses Thema schon des Öfteren in dem Forum besprochen wurde, aber ich habe leider keine für mich klärende Antwort finden können. Folgendes ist mein Problem: Mir wurde volle Erwerbsminderung bewilligt, diese wird erstmalig für Oktober diesen Jahres ausbezahlt, da ja die Zahlung rückwirkend gezahlt wird, wird die Zahlung Anfang November stattfinden. Da ich zur Zeit mit Krankengeld lebe und die Krankenkasse nach Bescheid der RV sicherlich das Krankengeld einstellen wird, hat mir mein Anwalt geraten einen Vorschuss bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ich finde dafür aber kein Antragsformular. Das Problem ist ja auch das ich alleinlebend bin und bis November ohne Geld nicht über die Runden kommen werde... :-(( Wer kann mir dazu einen Tipp geben wo ich das Formular dafür finde. Es ist wirklich sehr dringend!!! Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lenni,

zur Beantragung eines Vorschusses ist ein einfaches Schreiben ausreichend. Es existiert daher kein Antragsformular.

Ein echter Vorschuss auf eine Nachzahlung ist allerdings auch nicht möglich. In der Regel machen die Krankenkasse sehr zügig Ihren Erstattungsanspruch beim Rentenversicherungsträger geltend, so dass die Nachzahlung zeitnah abgerechnet und die Ihnen verbleibende Zahlung sehr schnell auf Ihr Konto überwiesen wird. Sollte Ihre Krankenkasse doch etwas länger brauchen, können Sie einen Nachweis über den Wegfallzeitpunkt Ihres Krankengelds an Ihren Rentenversicherungsträger senden und um eine teilweise Abrechnung der Nachzahlung bitten.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lenni,

wie Valzuun bereits geschildert hat, müssen Sie die Differenz zwischen dem höheren Krankengeld und der zeitgleich zustehenden Rente nicht zurückzahlen.

Der Antrag auf Grundsicherung, der Ihrem Rentenbescheid beiliegt, ist kein Antrag auf Vorschuss auf die Rente. Es handelt sich vielmehr um einen Hinweis für Sie, dass Ihnen aufgrund der Höhe Ihrer Rente ggf. ergänzend Grundsicherungsleistungen zustehen. Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung. Dort erfahren Sie, ob Sie entsprechende Leistungen erhalten können.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Lenniam 31.08.2020 | 14:42
Hallo Experte, zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe zwischenzeitlich ein Antragsformular über Leistungen auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung gefunden, ist dies nicht das richtige? Was die Nachzahlung betrifft wird wahrscheinlich nichts übrig bleiben, da ich seit fast 1 1/2 Jahren vom Krankengeld lebe und wenn ich die Bezüge zusammenrechne, die mir seit Dezember des letzten Jahres ausbezahlt wurden, ist sogar noch eine Differenz von ca. 1000,-- Euro auf Seiten der Krankenkasse. Da wäre dann die Frage, muss ich die Differenz an die Krankenkasse zurückbezahlen? Ich hoffe das Sie mir diese vielleicht auch beantworten können. Gruss Lenni
Valzuunam 31.08.2020 | 14:55
Die Krankenkasse kann nur Geld für Zeiträume bekommen, für die auch Krankengeld bezahlt wurde (also bis zum Tag vor der Einstellung). Für diese Zeiträume kann die Krankenkasse nur soviel bekommen, wie -bis dahin- an Rente zugestanden hätte. Ist etwas vereinfacht, trifft aber den Kern. Daraus folgt: Es bleibt auf jeden Fall der Rentenbetrag übrig, der Ihnen vom Tag der Einstellung des Krankengeldes bis zum Beginn der laufenden Rente (also bis 30.09.) zusteht. Das gilt natürlich nur, wenn Sie nicht noch andere Sozialleistungen beziehen bzw. bezogen haben. Ob Ihnen außerdem -eventuell übergangsweise- Grundsicherungsleistungen zustehen kann hier allerdings nicht beurteilt werden. Diese werden nämlich nicht von der Rentenversicherung sondern von den Kommunen erbracht.
Lenniam 31.08.2020 | 15:16
Hallo Valzuun, vielen Dank für die Antwort und die hilfreiche Erklärung was der Krankenkasse an Geld zusteht, dann bin ich ja gespannt wieviel bei der Nachzahlung übrig bleibt. Wie lange dauert es im allgemeinen bis eine eventuelle Auszahlung stattfindet? Können Sie mir diese Frage auch beantworten? Das Formular für den Antrag auf Grundsicherung habe ich hier bei den Rentenversicherung Formularen gefunden, wo muss ich dann den Antrag abgeben? Bei den Kommunen oder bei der Rentenversicherung direkt? Gruss Lenni
Lenniam 31.08.2020 | 15:25
Hallo Experte, vielen Dank auch für Ihre Antwort. Nun muss ich aber doch nochmal die Frage stellen, wer ist den mein zuständiger Träger der Grundsicherung? Bei meinem Rentenbescheid, den ich per D-Mail erhalten habe, war kein Antrag für die Grundsicherung mit angehängt. Würde das schon bedeuten das mir keine Grundsicherung zusteht? Gruss Lenni
Lenniam 31.08.2020 | 16:47
Hallo Valzuun, vielen Dank für die Info, damit haben Sie mir schon etwas weitergeholfen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Gruß Lenni
Valzuunam 31.08.2020 | 16:26
Hallo Lenni, die Rentenversicherung weiß nicht ob Ihnen die Grundsicherung zusteht. Liegt die Rente unter einem bestimmten Betrag wird der Antrag pauschal beigefügt. Dennoch kann Ihnen Grundsicherung auch zustehen wenn Sie über diesen Betrag liegen (z.B. hohe Miete, minderjährige Kinder), oder selbst bei ein minimalen Rente verwehrt werden (z.B. weil Sie ein Grundstück besitzen, Ihr Ehepartner über Einkommen verfügt oder vom letzten Lottogewinn noch ein paar 100.000.- Euro übrig sind). Das alles prüft die Kommune-deshalb sollten Sie den Antrag auch direkt dort stellen; die Rentenversicherung würde ihn nur kommentarlos dorthin weiterleiten. Das führt dann natürlich zu einer vermeidbaren Verzögerung.
?am 31.08.2020 | 17:57
Hallo, in den Beiträgen wird einiges durcheinander geworfen. Die Rentenzahlung findet Ende Oktober statt, dieses Jahr am vorletzten Tag, da der 31. ein Samstag ist. Also erfolgt die Zahlung nicht erst Anfang November. In mehreren Beiträgen wird von Grundsicherung gesprochen. Nur weil die Auszahlung der Ansprüche dauert, ist man nicht grundsicherungsberechtigt. Da wäre eher ein Darlehen der Gemeinde relevant als eine Grundsicherung. Die ist wirklich nur relevant, wenn die Rente zu niedrig ist. Die Frage zur zuständigen Rentenversicherung: steht in den Antragsunterlagen, in der Eingangsbestätigung des Antrags, in den jährlichen Renteninfos, im Bescheid und in der DE-Mail-Adresse, von der der Bescheid abgesendet worden ist.
Siehe hieram 01.09.2020 | 06:48
Hallo Leni, lesen Sie doch bitte auch diesen Beitrag durch https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zusammen… Hier geht es zwar um einen Antrag auf volle EM-Rente nach bisher bewilligter Teil-EM-Rente, aber bezüglich des Erstattungsanspruches der Krankenkasse sind auch für Sie hilfreiche Infos enthalten. Zusätzlich würde ich Ihnen empfehlen, die Bescheide Ihrer Krankenkasse, den Bescheid über die bewilligte EM-Rente und die Nachweise über Ihre Kosten für Miete und damit verbundene Nebenkosten zusammenzustellen und sich an das Amt für Grundsicherung zu wenden. Die Mitarbeiter dort sind auch zuständig dafür, Sie zu beraten und ggfs. Anträge bei anderen 'Geldgebern' (z.B. Wohngeld) auszufüllen. Dort würde auch geklärt werden, ob Ihnen noch ein Anspruch aus Arbeitslosengeld zusteht (warum auch immer). Außerdem gibt es noch ein Amt für Wohnungssicherung (damit Sie Ihre Wohnung nicht verlieren, weil Rente und Krankengeldverrechnung doch länger dauern). Aber meines Wissens erfahren Sie das alles bei dem 'Amt für Grundsicherung' (als Voll-EM-Rentnerin ist das Jobcenter nicht zuständig, wenngleich je nach Größe der Gemeinde dies in einem 'Amt' untergebracht sein kann). Alles Gute!
Lenniam 01.09.2020 | 07:30
Hallo Siehe hier, vielen Dank für Ihre hilfreichen Tipps :-) Ich werde mir gleich mal den empfohlenen Bericht durchlesen und mich an das zusammen stellen der Unterlagen machen :-) Ich wünsche Ihnen auch alles Gute Gruß Lenni
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