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Experten-Antwort

Vorschuss Sterbedreiviertelajhr

von Soumela05.06.2025 | 16:03
346 Ansichten
8 Antworten
Hallo zusammen, mein Opa ist Ende Mai verstorben. Meine Großeltern sind seit 1951 verheiratet und bekommen beide Rente aus Deutschland. Ich habe heute die Witwenrente online beantragt. Nun möchte ich den Vorschuss beantragen. Bin mir aber unsicher das drinsteht das es verechnet wird mit der späteren Witwenrente und man so eventuell etwas zurückzahlen muss.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.06.2025 | 10:28

Hallo Soumela,

 

die vorschussweise Zahlung des sog. Sterbevierteljahrs durch den Postrentendienst ist für Zahlungen ins Ausland leider ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt dann erst nach Berechnung der Witwenrente (Bescheid über die Witwenrente). Dem Beitrag von Schade vom 06.06.2025 | 09:40 kann ich daher letztlich zustimmen.


 

7 Antworten

Königam 05.06.2025 | 16:18
Der Vorschuss wird in der Regel durch den Bestatter beim Postrentenservice beantragt. Das können Sie aber hier auch selber machen. https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.ht…
Mikeam 05.06.2025 | 18:56
es ist aber nur ein Vierteljahr
Schadeam 05.06.2025 | 21:18
Die Mairente steht noch dem Opa zu. Juni bis August (3Monate) bekommt Oma die volle Rente weiter und das als Vorschuss in einer Summe. quasi als Soforthilfe. Ab September sind es dann die 60%. Mit dem Rentenbescheid wird dann spitzgerechnet, sollte der Vorschuss zu hoch oder zu niedrig gewesen sein, wird das dann korrigiert. Zurückzahlen muss Sie nichts. Beantragt sie den Vorschuss nicht, wird die Rente ab Juni im Rentenbescheid als Nachzahlung behandelt. Wenn der aber erst im September kommt, hätte sie von Juni bis dahin zunächst mal kein Geldoder halt nur ihre eigene Rente….
Soumelaam 06.06.2025 | 04:53
Mike schrieb

es ist aber nur ein Vierteljahr

Lieben Dank. Aber es ist eine Hilfe.
Soumelaam 06.06.2025 | 04:57
König schrieb

Der Vorschuss wird in der Regel durch den Bestatter beim Postrentenservice beantragt. Das können Sie aber hier auch selber machen.

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html

Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Da meine Großeltern in Griechenland leben, wird der Bestatter hier wohl nicht ausfüllen können. Aber danke für den link. Ich werde es dann beantragen.
Das geht nicht.am 06.06.2025 | 07:26
Soumela schrieb

Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Da meine Großeltern in Griechenland leben, wird der Bestatter hier wohl nicht ausfüllen können. Aber danke für den link. Ich werde es dann beantragen.

Bei einem Wohnsitz im Ausland gibt es keinen Vorschuss! Leider haben Sie das nicht in Ihrer Ausgangsfrage erwähnt.
Schadeam 06.06.2025 | 07:40
Das geht nicht. schrieb

Bei einem Wohnsitz im Ausland gibt es keinen Vorschuss! Leider haben Sie das nicht in Ihrer Ausgangsfrage erwähnt.

Und damit regelt sich dann alles im Rentenbescheid den die Oma kommt wenn der Witwenrentenantrag bearbeitet ist. Den kann sie beispielsweise über die griechische RV stellen, hoffentlich haben die dortigen Behördenmitarbeiter "Bock darauf" die alte Dame beim deutschen Antrag zu unterstützen (so wie es nach EU Recht geregelt ist).
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