Hallo Soumela,
die vorschussweise Zahlung des sog. Sterbevierteljahrs durch den Postrentendienst ist für Zahlungen ins Ausland leider ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt dann erst nach Berechnung der Witwenrente (Bescheid über die Witwenrente). Dem Beitrag von Schade vom 06.06.2025 | 09:40 kann ich daher letztlich zustimmen.
es ist aber nur ein Vierteljahr
Der Vorschuss wird in der Regel durch den Bestatter beim Postrentenservice beantragt. Das können Sie aber hier auch selber machen.
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html
Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Da meine Großeltern in Griechenland leben, wird der Bestatter hier wohl nicht ausfüllen können. Aber danke für den link. Ich werde es dann beantragen.
Bei einem Wohnsitz im Ausland gibt es keinen Vorschuss! Leider haben Sie das nicht in Ihrer Ausgangsfrage erwähnt.
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