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Vorschuss Sterbevierteljahr

von Lucifer18.05.2010 | 19:57
2338 Ansichten
6 Antworten

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Er ist tot.Kann mam das Sterbevierteljahr auch bei der Post beantragen, wenn man nicht mehr zusammen gelebt hat?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 19.05.2010 | 07:48

Hallo Lucifer,

soweit zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestanden hat, und Sie nicht wiedergeheiratet haben, kann Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen. Für die Beantragung des Sterbevierteljahres bei der Post (Renten Service der Post) ist Grundvoraussetzung, dass der Verstorbene Rentenbezieher war.

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 13:27

Das sog. "Sterbevierteljahr" erhält nur der überlebende Witwer/Witwe. Die Kinder/Erben sind davon ausgeschlossen.

4 Antworten

Stefanam 18.05.2010 | 21:38
Solange Sie noch verheiratet waren (also die Scheidung noch nicht "durch war" ) kann die Witwe das Sterbevierteljahr und anschließend die Rente beantragen.
Tschakaam 19.05.2010 | 19:30
Ist er gestorben oder gestorben worden ? Das macht Unterschiede....
mmaiholdam 28.05.2010 | 12:02
wenn beide elternteile verstorben und kinder erwachsen, gibt es dann noch für ein viertel jahr rente? gruß mmaihold
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