Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Lucifer,
soweit zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestanden hat, und Sie nicht wiedergeheiratet haben, kann Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen. Für die Beantragung des Sterbevierteljahres bei der Post (Renten Service der Post) ist Grundvoraussetzung, dass der Verstorbene Rentenbezieher war.
Das sog. "Sterbevierteljahr" erhält nur der überlebende Witwer/Witwe. Die Kinder/Erben sind davon ausgeschlossen.
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