Hallo Lucifer,
soweit zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestanden hat, und Sie nicht wiedergeheiratet haben, kann Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen. Für die Beantragung des Sterbevierteljahres bei der Post (Renten Service der Post) ist Grundvoraussetzung, dass der Verstorbene Rentenbezieher war.