Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorschusszahlung Rente bei Tod des Ehepartners falsch überwiesen

von Vorschusszahlung Rente bei Tod des Ehepartners falsch überwiesen09.05.2019 | 09:40
581 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Tod seiner Frau hat die Schwester der Verstorbenen die Vorschusszahlung der 3 vollen Monatsrente beim Bestatter beantragt auf das Konto der Verstorbenen. Leider hat weder der Ehemann der Verstorbenen noch ein andere Verwandte eine Vollmacht / Kontovollmacht der Verstorbenen erhalten, da sie sehr plötzlich verstarb. Nun kommt keiner an die Vorschusszahlung Rente bzw an das Konto heran. Die Bank weigert sich das Geld auf das Konto des Ehemanns zu zahlen, da keine Vollmacht vorhanden ist - sie sagen, das Rentenamt müsste da aktiv werden. Ich (bevollmächtige Tochter des Ehemanns)habe vor einem Monat das Rentenamt schriftlich darüber informiert, dass die Vorschusszahlung der Rente falsch überwiesen worden ist und sie gebeten, diese auf das Konto des Ehemanns zu zahlen, da er darauf Zugriff hat. Bis jetzt ist nichts geschehen. Die Kosten des Pflegeheims, Medikamente, etc häufen sich an und wir warten vergebens auf die Rente. Was kann ich/er nun machen? MfG A.K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Rentenschmied hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Cassandraam 09.05.2019 | 11:04
Die Rentenversicherung ist da raus. Es wurde ja so ausgezahlt, wie es beantragt wurde. Das jetzt irgendwelche Bankvollmachten fehlen, ist mit dem Kreditinstitut zu klären.
Grokoam 09.05.2019 | 11:28
Erbschein vorlegen und zahlt auch die Bank.
Rentenschmiedam 09.05.2019 | 13:48
Hallo, der RV-Träger hat den Vorschuß wirksam ausgezahlt, damit ist er im Moment außen vor. Er würde nur dann eine erneute Auszahlung veranlassen, wenn der Vorschuß zuvor von der Bank der Verstorbenen an den Postrentendienst zurücküberwiesen wird. Ist halt blöd wenn Ehegatten einander keine Kontovollmacht einräumen wobei noch die Frage wäre, ob diese Vollmacht nicht mit dem Tod des Kontoinhabers endet? Besser ist ein gemeinsames Konto, dann gibt es auch keine Probleme wenn einer verstirbt. Mit besten Grüßen und Wünschen für eine schnelle Klärung Mit besten Grüßen
Antonam 09.05.2019 | 16:03
Groko hat ja schon darauf hingewiesen, es gibt ja sicher einen Erben, der dann bestimmt auch dieses Konto auflösen wird. Somit erfolgt auch die Auszahlung des Geldes. Erbschein oder gerichtliche Testamentseröffnung-falls vorhanden-reichen dem Geldinstitut zur Legitimation. Sollten Sie das Erbe allerdings ausgeschlagen haben, wird es problematischer.
Valzuunam 09.05.2019 | 16:06
Die Witwenrente (auch wenn Sie als Vorschuss geleistet wurde) stand aber nicht dem Verstorben sondern steht der Witwe zu. Die Erben (sofern es mehr als nur die Witwe gibt) haben damit keinen Anspruch auf diese Zahlung.
Antonam 09.05.2019 | 16:18
Das Geld steht zwar hier dem Witwer zu, gehört aber leider auf Grund des Verbringungsortes nunmehr zur Erbmasse. Die Schwester der Verstorbenen hat schlichtweg geschlafen, die RV keinen Fehler gemacht. Sollte das Erbe ausgeschlagen worden sein, ist das Geld schlichtweg weg.
chiam 09.05.2019 | 18:22
Na, das nun nicht – der Erbe muß es herausgeben. Es kann nur ziemlich lange dauern, bis feststeht, wer Erbe wird. Für die Zwischenzeit könnte das Nachlaßgericht einen Nachlaßpfleger einsetzen, der den Nachlaß verwaltet; das wird es aber wegen des Aufwands ungern tun.
Antonam 09.05.2019 | 19:43
Sollte das Erbe ausgeschlagen worden sein, ist das Geld schlichtweg weg.
Na, das nun nicht – der Erbe muß es herausgeben. Es kann nur ziemlich lange dauern, bis feststeht, wer Erbe wird. Für die Zwischenzeit könnte das Nachlaßgericht einen Nachlaßpfleger einsetzen, der den Nachlaß verwaltet; das wird es aber wegen des Aufwands ungern tun.
Wenn es denn einen Erben gibt, es ging ja um einen eventuellen Ausschlag.Meine Oma selig hatte zum Glück ein Testament,wurde vom AG eröffnet, fertig war es. Daher ist der Tip von Groko(Erbschein) vielleicht die beste Lösung in diesem Fall.
chiam 09.05.2019 | 22:32
Es gibt immer einen Erben. Wenn sonst niemand greifbar ist, erbt als letzter Ersatzerbe der Fiskus, also das jeweilige Bundesland.
AKam 10.05.2019 | 07:12
Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026