Die übertragenen Rentenanwartschaften können Sie nur erhalten, wenn Sie nach den eigenen Versicherungszeiten und den im Versorgungsausgleich übertragenen Anwartschaften in IHRER Person die Voraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllen.
Ich schlage vor, dass Sie nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich kurzfristig in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorstellig werden und prüfen lassen, ob und ab wann Sie eine Rente beziehen können. Bedauerlicherweise sind an dieser Stelle genauere Auskünfte nicht möglich.