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Experten-Antwort

Vorsorgeausgleich

von Kessy17.12.2024 | 18:56
272 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen Ich bin noch berufstätig und mein Mann seid zwei Jahren Rentner . Ich möchte mich scheiden lassen , muss ich ihm Unterhalt zahlen ? Ich habe ca 2600 netto, er eine Rente von 1600 . Ich bedanke mich sehr für eure Mühe ..

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2024 | 07:12

Hallo Kessy,
die Frage, ob Sie ggf. unterhaltspflichtig sind und in welcher Höhe, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Erst denken, dann fragen!am 17.12.2024 | 19:00
Was hat denn die Rentenversicherung mit Ihren Unterhaltsleistungen zu tun? Fragen Sie einen Scheidungsanwalt.
Das sagt Ihnen Ihr Anwalt und das Gerichtam 17.12.2024 | 21:24
Das rechnet Ihnen dann das Scheidungsgericht aus. Ein Augleich findet statt nur für die Entgeltpunkte, die während der Zeit der Ehe erworben wurden. Vereinfachtes Beispiel: 10 Jahre Ehe, einer hat 10 Entgeltpunkte erworben, der andere nur 4 Entgeltpunkte. Nach dem Ausgleich haben dann beide jeweils 7 Entgeltpunkte.
Das sagt Ihnen Ihr Anwalt und das Gerichtam 17.12.2024 | 21:34
Zitat von Das sagt Ihnen Ihr Anwalt und das Gericht anzeigen
...und für die Frage einer möglichen Unterhaltszahung ist erst recht nicht die Rentenversicherung, sondern das Scheidungerichts zuständig. Wenn keine unterhaltsberechtigten Kinder vorhanden sind, gibt es i.d.R. aber keine langfristigen Unterhaltszahlungen mehr zwischen den Ex-Ehepartnern. Ansonsten: googeln Sie doch selber, Sie schaffen das!
Scheidungsrecht macht die DRV nichtam 17.12.2024 | 22:15
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