Hallo Kurt,
wird in Deutschland eine Ehe geschieden, wird durch das zuständige Familiengericht im Rahmen der Scheidung auch über den Versorgungsausgleich entschieden. Bitte prüfen Sie daher Ihr Scheidungsurteil auf diesen Sachverhalt.
Die Vorgaben des Gerichtes aus dem Scheidungsurteil wurden vom deutschen Rentenversicherungsträger (sofern er betroffen ist) nach Erhalt einer Ausfertigung des Urteiles umgesetzt. Sie werden anschließend über die konkreten Auswirkungen auf Ihr Rentenkonto informiert. Gemäß Ihren Angaben war das Eheende 1989. Die Daten sollten bereits bekannt sein und werden im Rentenbescheid berücksichtigt.
Bei einer Scheidung im Ausland gelten ggf. andere gesetzliche Grundlagen.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.