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Experten-Antwort

Vorsorgeausgleich

von Kurt31.01.2025 | 10:08
163 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bvon 1979bis 1989 verheiratet gewesen. Ich habe nur in der Schweiz gearbeitet. Komme jetzt in Rente. Meine Exfrau hat nur in Deutschland gearbeitet. Muss ich einen Vorsorgeausgleich bezahlen und was muß ich tun.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2025 | 10:39

Hallo Kurt,

 

wird in Deutschland eine Ehe geschieden, wird durch das zuständige Familiengericht im Rahmen der Scheidung auch über den Versorgungsausgleich entschieden. Bitte prüfen Sie daher Ihr Scheidungsurteil auf diesen Sachverhalt.

 

Die Vorgaben des Gerichtes aus dem Scheidungsurteil wurden vom deutschen Rentenversicherungsträger (sofern er betroffen ist) nach Erhalt einer Ausfertigung des Urteiles umgesetzt. Sie werden anschließend über die konkreten Auswirkungen auf Ihr Rentenkonto informiert. Gemäß Ihren Angaben war das Eheende 1989. Die Daten sollten bereits bekannt sein und werden im Rentenbescheid berücksichtigt.

 

Bei einer Scheidung im Ausland gelten ggf. andere gesetzliche Grundlagen.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Du meine Güteam 31.01.2025 | 10:27
Was soll den ein Vorsorgeausgleich sein?
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