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Experten-Antwort

Vorsorgepflicht für Selbstständige

von Carlchen16.11.2019 | 22:02
58 Ansichten
6 Antworten
Liebes Forum, es wird eine Vorsorgepflicht für Selbstständige diskutiert. Irgendwann muss ich also was vorweisen. Funktioniert folgender "Trick": Meine Frau nimmt einen Minijob bei mir an, führt Rentenbeiträge ab und wir beide schließen eine Mini-Riester-Rente ab. Passt das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2019 | 15:29

Hallo,

der Deutschen Rentenversicherung liegt weder ein Gesetz noch der Entwurf eines Gesetzes vor. Daher können wir über Gestaltungsspielräume keine Auskünfte erteilen.

Wir empfehlen Ihnen - wie im Beitrag von Berater - den Link

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rechtssichere-vorsorgepflicht-fuer-selbststaendige.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 16.11.2019 | 23:34
Alles Spekulation. solange es kein Gesetz dazu gibt, kann kein DRV Mitarbeiter hierzu was sagen. PS: diese Versicherungspflicht wird schon seit vielen Jahren immer wieder diskutiert......ohne großen Erfolg.
Träumereiam 17.11.2019 | 08:22
Ein Mini-Riesterrente? Wovon träumen Sie sonst noch? Es wird darüber diskutiert, dass eine gesetzliche Vorsorge nur dann nicht verpflichtend wird, wenn Sie sich „ausreichend“ privat abgesichert haben, also mit der privaten Vorsorge über Grundsicherungsniveau liegen. Auch wenn konkret noch niemand etwas dazu sagen kann, Ihr „Trick“ wird eher nichts nutzen.
Berateram 17.11.2019 | 08:17
Lesen Sie den aktuellen Beitrag und fragen Sie dann wieder, wenn es ein verabschiedetes Gesetz dazu gibt. https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rechtssichere-vor…
Rudiam 17.11.2019 | 08:50
Folgendes spekulativ, da weder ein Gesetz vorliegt noch ein solches - nach meiner Kenntnis - derzeit inhaltlich diskutiert wird; in Ergänzung der vorherigen Antworten. Als 1999 die "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen" in den Kreis der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aufgenommen wurden, hat der Gesetzgeber eine Art Vertrauensschutzregelung geschaffen, die besagt, dass wenn eine ausreichende anderweitige Absicherung gegen Alter, Tod und Invalidität vorliegt, es die Möglichkeit gibt, sich von der eintretenden (zusätzlichen) Versicherung befreien lassen zu können: Ich kann mir persönlich durchaus vorstellen, dass, wenn ein Gesetz kommt, welches alle Selbständigen in die Rentenversicherung einbezieht, eine ähnliche Vertrauensschutzregelung im Sinne einer gleichbleibenden Rechtsschreibung kommen könnte. § 231 Abs. 5 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__231.html… Aber wie bereits beschrieben: Abwarten.
Vorsorgeram 17.11.2019 | 09:24
Wenn Sie aus 10 Euro Monatsbeitrag 350 Euro an Jahreszulage generieren können, dann sollte das an Vorteilsschneiderei doch ausreichen, oder nicht? Die gesetzliche Rentenversicherung liefert Ihnen einen Rentenfaktor von ca. 45 Euro pro 10.000 Euro Einzahlung. (Das schafft derzeit kein Neuvertrag.) Aber wenn Sie davor Angst haben, dann müssen Sie halt in irgendeiner Weise reagieren.
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