Hallo Franz Elman,
die Zahlung freiwilliger Beiträge ist mit dem Vordruck V060 zu beantragen.
Eine freiwillige Beitragszahlung ist für das Jahr 2013 nur noch bis zum 31.3.2014 möglich. Es reicht aber, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt entweder den Antrag stellen oder einen Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbaren.
Ein Beratungstermin ist auf jeden Fall sinnvoll, da ohne Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungslebens nicht gesagt werden kann, ob Sie mit einer freiwilligen Beitragszahlung Ihren Erwerbsminderungsschutz in der Rentenversicherung aufrecht erhalten können.