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Zur Experten-Antwort springenHallo Ralph,
Sie waren bisher als Vorstand einer Aktiengesellschaft in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig.
Wenn Sie nach Ihrem Ausscheiden aus der Vorstandstätigkeit als Arbeitnehmer weiterarbeiten, sind Sie zwar dem Grund nach versicherungspflichtig. Da Sie aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen, sind Sie eigentlich versicherungsfrei. Sie können jedoch auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und in der Folge weitere Beitragszeiten in der Rentenversicherung erwerben, die Ihren Rentenanspruch erhöhen.
Sofern Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, wäre zunächst zu prüfen, ob diese überhaupt in der Rentenversicherung dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Falls ja, ergäben sich die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer Beschäftigung (= Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit des Verzichts).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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