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Experten-Antwort

Vorteil Schwerbehinderung Gdb 50 Gegenüber 45 Plus = "540 Monete"

von Engineeering Werner Kley09.02.2024 | 14:48
343 Ansichten
5 Antworten

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Altersrente für besonders langjährig Versicherte Mindestversicherungszeit: 45 Jahre 1961 64 6 Was für ein "Unsinn in der Verbreitung" Was fr ein Vorteil hat ein Schwerbehinderter so wie ich 50GdB Gegenüber jemand der so wie ich 540 Monate (45 jahre) . Ich habe 551 Monate voll. bzw. 570 Monate zum 01.08.2025.... (Irgendwo ist ein Gedankenfehler + 540+ 30 Monate = 570 Monate) m.E. Gibt es keinen Vorteil als Schwerbehiderter. (Ja, Steuererleichterung weiß ich, Urlub +5 Tage a weiß ich ) Kein Vorteil gegenüber denen die 45Plus gearbeitet haben.... WO IST BITTE DER VORTEIL mit Gdb 50? Gruß Werner von Kley

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Engineeering Werner Kley,

 

ich möchte auf die Antwort von `Schade`verweisen.

Schwerbehinderte Menschen dürfen mit Abzug etwas früher in Rente gehen. Falls eine abschlagsbehaftete Rente nicht gewünscht wird, dann gibt es keine rentenrechtliche Vorteile/Nachteile zw Schwerbehinderung und 45 Jahren

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4 Antworten

xyam 09.02.2024 | 15:07
In Ihrem Fall gibt es keinen Vorteil im Vergleich zu der Rente für besonders langjährig Versicherte. In beiden Fällen kann man 24Monate vor der Regelaltersgrenze Abschlagfrei in die jeweilige Altersrente. Sie bräuchten allerdings für die Schwerbehindertenrente "nur"eine Beitragszeit von 35 Jahren, diese haben Sie ja längst getoppt. Es ist in Ihrem fall also Wurscht.
Schadeam 09.02.2024 | 15:19
Ihr rententechnischer Vorteil liegt darin, dass Sie bereits ab 61+6 mit 10,8%Abschlag in Rente gehen können, während ein nicht schwerbehinderter Mensch erst mit 63, d.h. 18 Monate später, gehen kann und dann sogar 12,6% Abschlag (also 1,8% mehr hätte. Und wegen allem anderen hilft die Klage im Rentenforum nicht, weil bekanntlich die DRV die Gesetze nicht macht sondern lediglich umzusetzen hat. Schönes WE -
Doppelt gibt's nichtam 09.02.2024 | 16:38
Es gibt natürlich keinen DOPPELTEN VORTEIL, das wäre ja noch schöner! Manche bekommen halt nie genug. Sie können zur gleichen Zeit entweder in die eine oder andere Rente gehen, bleibt sich gleich. Alle Schwerbehinderten, die keine 45 Jahre Wartezeit nachweisen können, können aber trotzdem 2 Jahre früher in die SB-Rente gehen, ebenso alle mit 45 Jahren ohne Schwerbehinderung in die "Rente für besonders langjährig Versicherte".
Manometeram 10.02.2024 | 19:15
Ziemlich abgehobenes Anspruchsdenken! Gönnen Sie den anderen, die 45 Jahre und mehr gearbeitet haben, doch auch mal was! Da hat die Politik mal was erfunden, um die Fleißigen zu belohnen, und dann kommen andere (zweifellos ebenfalls fleißige) Leute daher und lamentieren, dass von ihrem bisherigen Privileg des früheren Rentenbeginns nun auch andere profitieren, und verlangen deshalb nach einer weiteren Verbesserung des eigenen Privilegs, um wieder den alten Abstand in der Privilegierten-Hierarchie herzustellen. Sowas regt mich auf!
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