Hallo Engineeering Werner Kley,
ich möchte auf die Antwort von `Schade`verweisen.
Schwerbehinderte Menschen dürfen mit Abzug etwas früher in Rente gehen. Falls eine abschlagsbehaftete Rente nicht gewünscht wird, dann gibt es keine rentenrechtliche Vorteile/Nachteile zw Schwerbehinderung und 45 Jahren