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Experten-Antwort

Vorteil sich arbeitslos zu melden ?

von Hausfrau15.12.2020 | 10:05
937 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 52 Jahre alt, verheiratet und habe meine Mutter 5 Jahre zu Hause gepflegt. Dafür habe ich auch Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen. Jetzt, nach dem Tod meiner Mutter möchte ich wieder arbeiten gehen. Bringt es rentenrechtlich irgendwelche Vorteile, wenn ich mich bei der Arge arbeitssuchend melde ? Ansprüche auf Arbeitslosengeld habe ich nicht, da mein Mann ganz gut verdient und ich vor der Pflege Hausfrau und Mutter war. Ich würde die Zeit also lieber in Probearbeiten und in eigene Stellensuche investieren, anstatt in sinnlose Bewerbungstrainings ( wie man leider oft liest ). Danke und bleiben Sie alle gesund Hausfrau

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausfrau,

gem. § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB VI sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, damit Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug anrechenbar sind:

- Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend

- nahtlose Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit (Selbständigkeit)

Die Pflichtbeiträge wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege ( § 3 SGB VI) zählen nicht als „versicherte Beschäftigung“ im Sinne des § 58 Abs. 2. Da Sie somit keine versicherte Beschäftigung durch die Arbeitslosigkeit nahtlos unterbrechen, erfüllen Sie nicht die Voraussetzung für eine Anrechnung/Anerkennung Ihrer Meldung.

In der Lücke zwischen den Pflichtbeiträgen wegen Pflege und der (zukünftigen Zahlung) von Pflichtbeiträgen aufgrund einer Beschäftigung können Sie freiwillige Beiträge einzahlen. Der Antrag (V0060) für das Kalenderjahr 2020 ist bis zum 31.03.2021 zu stellen. Ob dies sinnvoll ist, kann am besten in einer Beratung geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit unseren Auskunft-und Beratungsstellen in Verbindung zu setzen. Sie erreichen diese telefonisch oder per Videoberatungstermin. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite www. Deutsche-rentenversicherung.de.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Hausfrauam 15.12.2020 | 10:37
Danke Peter, nur vor dem Einstellen habe ich schon mal im Forum Quergelesen und da schrieb ein Experte, das erworbenen Erwerbsminderungsrentenansprüche durch arbeitslos melden nicht aufrecht erhalten werden. Im Link steht aber "Die Anrechungszeiten zählen aber, wenn Betroffene vorzeitig in Rente gehen möchten oder erwerbsunfähig werden. Deshalb sollten sich Arbeitslose auch auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, selbst wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Dann würde es natürlich Sinn machen mich arbeitslos zu melden. Kann ja immer mal was passieren...
Peteram 15.12.2020 | 10:25
siehe https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/meine-vorsorge/alter… und hier "Deshalb sollten sich Arbeitslose auch auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, selbst wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen haben" ;-) Gruß, Peter
Peteram 15.12.2020 | 11:06
siehe auch https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ - nichts mit Rente zu tun, aber vielleicht ... ;-) wünsche Alles Gute Gruß
Lesen bildetam 15.12.2020 | 12:26
Zitat von Hausfrau anzeigenausblenden
siehe https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/meine-vorsorge/alter… und hier "Deshalb sollten sich Arbeitslose auch auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, selbst wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen haben" ;-) Gruß, Peter
Danke Peter, nur vor dem Einstellen habe ich schon mal im Forum Quergelesen und da schrieb ein Experte, das erworbenen Erwerbsminderungsrentenansprüche durch arbeitslos melden nicht aufrecht erhalten werden. Im Link steht aber "Die Anrechungszeiten zählen aber, wenn Betroffene vorzeitig in Rente gehen möchten oder erwerbsunfähig werden. Deshalb sollten sich Arbeitslose auch auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, selbst wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Dann würde es natürlich Sinn machen mich arbeitslos zu melden. Kann ja immer mal was passieren...
Hier nachzulesen ab Seite 4: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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