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Experten-Antwort

vorübergehender Aufenthalt in Rußland

von Ratsuchender19.12.2022 | 16:18
354 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin seit vielen Jahren Rentner. Bei der Rente wurden für mich Zeiten in der ehem. Sowjetunion nach dem FRG berücksichtigt. Nun ist meine in Russland lebende Tochter schwer krank geworden und ich möchte für die nächsten Monate zu ihr. Wir verhalte ich mich wegen meiner Rentenzahlung? Wenn ich für ca. 2 Jahre nach Moskau ziehe, werden mir die FRG-Zeiten und somit die Rente gestrichen. Bekomme ich die FRG-Zeiten wieder, sobald ich wieder nach Deutschland zurück gezogen sein werde oder sind meine FRG-Zeiten dann dauerhaft weg? Werden meine sowjetischen Zeiten bzw. meine deutsche Rente überhaupt gestrichen: ich werde ja nicht dauerhaft sondern nur vorübergehend in Russland sein/leben - mein Rückkehrwille nach Deutschland besteht ja die ganze Zeit über, in der ich in Moskau sein werde? Gibt es einen Weg, dass ich meine deutsche Rente in Russland in Empfang nehmen oder dort am Bankautomaten Geld (mein Bankkonto würde ich ggf. in Deutschland lassen, da ich nur vorübergehend in Russland sein werde) auszahlen lassen kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2022 | 15:07

Hallo,

liegen Ihrer Rente Zeiten außerhalb Deutschlands zugrunde, die nach dem Fremdrentengesetz angerechnet wurden, so ist eine Rentenzahlung aus diesen Zeiten ins Ausland (mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten) nicht möglich. Die Rente würde bei einem Verzug nach Russland also in vermindertem Umfang oder u.U. gar nicht mehr gezahlt.

Zu beachten ist auch, dass sich bei einem Verzug nach Russland möglicherweise Änderungen in der Kranken-/Pflegeversicherung ergeben.

Es empfiehlt sich daher, bei dem Träger der DRV, der Ihre Rente zahlt, nachzufragen und sich über die Auswirkungen eines Verzugs nach Russland zu erkundigen.

Beachten Sie bitte, dass Sie einen Verzug in jedem Fall an die DRV melden müssen!

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Gut überlegenam 19.12.2022 | 17:50
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Russland verlegen (was bei 2 Jahren der Fall ist), verlieren Sie Ihre FRG-Zeiten dauerhaft. Das Hin- und her dürfte aufgrund des Angiffskrieges auch nicht so einfach sein. Sie können dann versuchen Ihre Zeiten in der Russischen Föderation in Russland geltend zu machen, aber ob Putin Ihnen diese gewähren wird? Da ist eine gewisse Skepsis angebracht.
W°lfgangam 19.12.2022 | 19:05
Hallo Ratsuchender, geht nicht auch der umgekehrte Weg: Betreuung der Tochter in D? Nebenfrage: wie viel Rente machen den die FRG-Zeiten in Ihrer Rente aus? <- Vorab-Nachfrage dazu an Ihre DRV bei Wegfall dieser Versicherungszeiten, da nicht nur die 'reinen' EP aus FRG-Zeiten die Gesamthöhe Ihrer Rente beeinflussen. Alternativ steht Ihnen natürlich auch eine Rente aus Russland zu/bei Beschäftigung in diesem Land, wenn Sie die dortigen Bedingungen erfüllen. Gruß w.
Ratsuchenderam 21.12.2022 | 15:35
Danke für die Hinweise. Ich habe den weit überwiegenden Teil meiner Arbeitszeit in Russland verbracht und nur den letzten Rest in Deutschland. Bin schon seit einigen Jahren Rentner. Habe eine vorzeitige Altersrente. Die Wartezeit von 35 Jahre würde ich bei Abzug der FRG-Zeiten nicht mehr erfüllen. Dafür habe ich mittlerweile die Regelaltersgrenze überschritten. Vielleicht kann ich ja wenigstens die Regelaltersrente weiter gezahlt bekommen, da ich mehr als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet habe? Leider kann meine Tochter nicht nach Deutschland kommen. Da ich ihr beistehen möchte, werde ich nach dorthin müssen und vermutlich zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren dort bleiben. Allerdings ist es mir wichtig zu erfahren, ob ich wenigstens nach meiner Rückkehr die volle Rente bekomme oder vielleicht nur die Regelaltersrente mit den deutschen Zeiten oder (da ich bei Abzug der russischen Zeiten die Voraussetzungen für die gewährte Rente die Voraussetzungen nicht mehr erfülle) auch nach Rückkehr nach Deutschland keine Altersrente mehr.
Ratsuchenderam 21.12.2022 | 15:39
Zusatzfrage: Wenn mir für meine Zeit in Moskau wenigstens die Rente für die deutschen Zeiten gezahlt wird - wie mache ich es wegen der Zahlung am besten? Wenn die Zahlung an ein russisches Bankkonto nicht möglich ist, wird vermutlich auch am Bankautomaten dort eine Barabhebung nicht möglich sein. Werden die Rentenbeträge auf meinem Rentenkonto aufbewahrt, solange ich in Russland bin?
Larezam 21.12.2022 | 15:50
Ihre Sorge, dass der Rentenanspruch (mangels Wartezeit) endgültig wegfallen könnte ist unbegründet. Der Umzug hat „nur“ Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
W°lfgangam 21.12.2022 | 20:52
Hallo @Experte: komm bitte mal in die Puschen und plauder mal ein wenig über FRG-Zeiten zur Fragestellung/Auswirkungen dazu! ...oder befrage zunächst einen pensionierten/verrenteten MA, der die rvRecht dazu nicht mal nachlesen muss ;-) Gruß w.
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