Hallo Buber,
die Entscheidung, ob Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, liegt bei der Krankenkasse. Die Rentenversicherung trifft hierzu keine Entscheidung. Bei Fragen zu Ihrer Vorversicherungszeit müssen Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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