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Vorversicherungszeit

von Marika28.09.2008 | 15:59
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3 Antworten

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Mein Mann ist ab 1-September in Rente. Wir sind 1980 nach Deutschland gekommen, Asylantrag gestellt, leider ist das Verfahren Jahrelang gedauert und mit Ablehnung wurde beendet. Während diese Zeit haben wir keine Arbeitserlaubnis gekriegt, erst im 1989, dann hat mein Mann angefangen zu arbeiten am 28.02.89. Seit dem (bis seine Rentenantrag 23.01.2008- war er in Deutschland immer in gesetzlichen Krankenkasse. Ab 1980-bis 1989 hatten wir keine Versicherung, haben wir vom dem Soz.amt, bei Bedarf ein Krankenschein zum Arzt gekrigt. Vor 1980 hat mein Mann in Ungarn gelebt, und dort war er auch von 1964-bis 1980 immer gesetzlich versichert. Also cca 16 Jahre und hier in Deutschland fast 19 Jahre. Ab 1994-1999 hat mein Mann Ungarn noch zusätlich Krankenkassenbeitrag bezahlt, da noch Ungarn hatte mit Deutschland nicht die Soz.Abkommen gehabt. Er hatte schon von der DRV. die Rentenbescheid erhalten und danach war er in der gesetlichen kk. versichert, eine Woche später hat er von der TK. KK. ein Brief erhalten, nach dem er nicht die Vorversicherungszeti erfüllt hat, so ist er nur freiwillig versichert. Er hat nur 540,00 € Rente aber er muß nach 823,00 € Beitrag bezahlen. Ich möchte wissen, ob es Rechtfertig ist, dass jemand hier und auch in Ungarn mit in d. gesetlichen KK. einbezahlt hat, und das über 37 Jahre, keine Rechte hat als Renten pflichtversichert bleiben. Ich habe im 1965 angefangen zu arbeiten, hier in Deutschland ab 15.10.1990 bis d. Rentenantragstellung (23.01.2008), und habe derfüllt die Vorversicherungszeit. Warum hat mein Man nicht? Für Ihre Antwort bedanke ich mich ganz herzlich. MfG. Marika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Fragen Sie hierzu bitte Ihre Krankenkasse. Als freiwillig krankenversicherter Rentner erhält Ihr Mann auf Antrag von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

2 Antworten

Falsches Forumam 28.09.2008 | 17:08
Du liegst leider mit deiner Frage hier falsch. Wieso gehst du nicht in ein Forum für Krankenversicherung? Dein Problem hat nichts mit der Rente zu tun, sondern mit der Krankenversicherung. Die Frage kann nur die Krankenkasse beantworten, NICHT die Rentenversicherung.
Chrisam 28.09.2008 | 20:10
Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird nur die 2. Hälfte im Erwerbsleben berücksichtigt. In der Zeit muss man 9/10 in der gesetzlichen Krankenverischerung versichert gewesen sein => D.h. ab ca. 1985/86 bis 2008. Da die Zeit bis 1989 fehlt, wird das so richtig sein und Beiträge sind von der Mindestbemessungsgrundlage 823€ als freiwilliges Mitglied zu zahlen.
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