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Experten-Antwort

Vorversicherungszeit für Krankenversicherung der Rentner bei Migranten?

von Emmi29.02.2016 | 23:04
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist U.S.-Amerikaner, lebt und arbeitet seit mehr als 20 Jahren SV-pflichtig in DE. Zuvor hat er etwa 5 Jahre für die USA gearbeitet (Army etc), also außerhalb des hiesigen SV-Systems. Wann beginnt sein “Erwerbsleben“ für die Zwecke der Berechnung der Vorversicherungszeit für die KVdR? Zählen seine US-Jahre in jedem Fall mit, oder nur, wenn er es beantragt? (m.W. besteht ein SV-Abkommen). Da er hier kurz selbstständig war und währenddessen leider in der PKV (falsch beraten), und ihn die GKV auch danach noch mehrere Jahre als Midijob-AN nicht zurück in die GKV gelassen hat, ist das nicht ganz unerheblich wegen der 90%-Regelung (wäre wichtig zu wissen zB im Fall vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit, bis wann er sich auf jeden Fall durchschleppen müsste). Danke.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emmi,

als Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, und zwar auch im Ausland. Die Prüfung der Vorversicherungszeit (9/10-Belegung) erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Die Rentenversicherungsträger (RV) entscheiden hier nicht, in welcher Form der Rentner ab Rentenbeginn krankenversichert sein wird. Die Entscheidung trifft alleine die Krankenkasse, welche das Ergebnis der Ermittlungen an die RV weiterleitet, die dann nach deren Vorgaben den Beitrag zur KV einzieht bzw. evtl. einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige oder private KV auf Antrag gewährt. Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer zuständigen Krankenkasse den Sachverhalt aufklären zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie ebenfalls von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de). Ferner könnte ein Forum, welches sich mit dem Krankenversicherungsrecht befasst, zielführend sein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Emmi,

ich habe die Antworten nochmals überprüft und festgestellt, dass niemand eine Antwort gegeben hat, welche darauf hinweist, dass Ihre Frage nicht in dieses Forum gehören würde. Es wurden lediglich weitere Informationen erteilt, die Ihnen weiterhelfen könnten, mit der Frage, ob die Vorversicherungszeit im Rentenfall erfüllt sein wird. Wir sind der Meinung, dass es durchaus angebracht erscheint, darauf hinzuweisen, dass die DRV die Entscheidungen der Krankenkasse lediglich ausführt. Wir sind zufrieden, dass die Antworten hilfreich waren.

Bei den weiteren Recherchen wünschen wir Ihnen viel Erfolg und freuen uns auch zukünftig über Fragen von Ihnen…

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Emmiam 29.02.2016 | 23:31
Nachtrag: Ich habe den Beitrag unten (Ex-Jugoslawien) gelesen, und nehme an, das wird dann wohl für die US. genauso sein? Oder sieht das SV-Abkommen anderes vor? Ich ergänze meine Frage: Zählt Army als Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorversicherungszeiten? Zählen Ferienjobs ebenso? Mein Mann hat keine Belege mehr aus der Zeit vor DE. Wie kann er diese der RV/KV nachweisen, oder kann die RV diese bei der US-SV abrufen aufgrund des SV-Abkommens?
regfilam 01.03.2016 | 08:27
****am 01.03.2016 | 08:27
Hallo Emmi, das SV- Abkommen mit den USA erfasst nur die RV, nicht aber die KV, Arbeitslosenvers. und Unfallversicherung. Das heißt bei der Ermittlung der Vorversicherungszeit gem. § 5 Abs. 1 nr. 11 SGB 5 werden die Zeiten der Krankerversicherung in den USA nicht mitgezählt.
W*lfgangam 01.03.2016 | 21:14
Hallo Emmi, die US-Zeiten sind für die Vorversicherungszeit unbedeutend, da sie ja in der 1. Hälfte liegen. > Da er hier kurz selbstständig war und währenddessen leider in der PKV (falsch beraten), und ihn die GKV auch danach noch mehrere Jahre als Midijob-AN nicht zurück in die GKV gelassen hat, Interessanter ist eher, wie groß die GKV-Lücke ist, in _welcher Zeit_ sie entstanden ist/seit wann wieder durchgehend GKV, wie alt er jetzt ist. Rechnen Sie den Belegungszeitraum KV pauschal mal ab 18. Lbj bis heute. Wäre er aktuell 50 Jahre alt, ist die Hälfte dieses Zeitraums 16 Jahre ...da wäre gerade mal für 1,5 Jahre 'Luft', um die 9/10 Belegung heute zu erreichen. Nur ein Rechenbeispiel ... Gruß w.
Emmiam 01.03.2016 | 23:49
Vielen Dank für die Antworten. Wenn die Tätigkeiten in den USA mitzählen, verlängern sie das Erwerbsleben und damit auch die letzte Hälfte, so dass die Zeiten in der PKV dort mehr “hineinragen“. Die waren leider relativ spät, Mitte 30 bis Anfang 40, so dass er erst 4 Jahre später EU werden dürfte, wenn er in den Genuß der KVdR kommen will. Wenn mir das früher klar gewesen wäre, hätten wir seinerzeit vehementer auf Statusklärung der KV gedrängt bzw. wären gegen die Ablehnung vorgegangen (die war nicht rechtens, da der wirtschaftliche Schwerpunkt seiner Erwerbstätigkeit schon wieder bei der AN Tätigkeit lag). Tja, hinterher ist man immer schlauer... Dann drücken wir die Daumen, dass er bis zur “richtigen“ Rente durchhält (vorzeitige EU wünscht man sich ohnehin nicht). Ich finde, dass das Thema durchaus in ein “Ihre-Vorsorge“ genanntes Forum gehört, da es mindestens wichtig ist zu wissen, und die wenigsten diese Regelung kennen, bevor sie betroffen sind (dann ist es aber für Vorsorge zu spät). Für eine verbindliche Klärung wende ich mich selbstverständlich an die GKV. Aber ich habe jetzt schon einen guten Überblick. Danke nochmal!
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