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Experten-Antwort

Vorversicherungszeit Krankenversicherung der Rentner

von Evelyn03.06.2019 | 10:37
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Wie kann ich verbindlich prüfen lassen, ob ich die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft der KdR erfüllen kann? Ich bin erst seit 2 Jahren, seit meinem 51. Lebensjahr, Mitglied der gesetzlivhen KV, da mein Mann Beamter ist und ich zuvor über ihn versichert war. Bei voraussichtlichem Renteneintritt (im öffentlichen Dienst mit 67 Jahren) werde ich 15 Jahre (und einige Monate) gesetzlich pflichtversichert gewesen sein. Zudem habe ich offenbar 9 Jahre Anrechnungszeit für die Erziehung von drei Kindern. Mir ist nicht klar, welcher Termin bei mir als Berufseintritt zählt und wie demnach die 9/10 Regelung zu prüfen ist. Wo bekomme ich hier eine verbindliche Auskunft? Es geht mir um die Frage, ob ich bis Renteneintritt die Anwartschaftsversicherung meiner ehemaligen PKV aufrechterhalten muss, oder ob ich sie kündigen kann!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

nur die Krankenkasse kann Ihnen eine verbindliche Auskunft über die Vorversicherungszeit geben.

MFG

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9 Antworten

wo sonstam 03.06.2019 | 10:40
Direkt z.B. bei einer Beratungsstelle der DRV, aber doch nicht in einem Internetforum.
Besserwisseram 03.06.2019 | 11:13
Die Vorversicherungszeit für die KVdR wird durch die zuständige Krankenkasse geprüft und nur diese kann Ihnen eine verbindliche Auskunft dazu geben. Die Rentenversicherung wird Ihnen dazu keine Auskunft geben können, da diese für die Prüfung nicht zuständig ist.
Evelynam 03.06.2019 | 12:43
Dass ich im Forum keine verbindliche Antwort bekomme, ist mir auch klar. Die Frage war ja auch, WO ich sie bekomme. Die Krankenkasse hat mir nämlich gesagt, dass sie die Prüfung von der RV übernimmt und nicht selber prüft. Bei einem ersten Termin der RV habe ich aber auch keine Antowrt bekommen.
Rentenschmiedam 03.06.2019 | 12:47
Hallo, die Prüfung macht alleine die Krankenkasse. Sie lässt sich von der RV aber oftmals einen Auszug aus dem Versicherungskonto schicken weil ja bei der aktuellen KK u.U. nicht alle Versicherungszeiten früherer Krankenkassen bekannt sind, die aber in die Prüfung mit einfließen. So ist wahrscheinliche die Aussage der KK zu verstehen dass Sie das Ergebnis der "Prüfung" des RV-Trägers übernehmen. Noch einmal, die RV prüft niemals die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der KV(der Rentner). Mit besten Grüßen
Rentenschmiedam 03.06.2019 | 13:11
Hallo Evelyn, lassen Sie sich vor dem Gespräch bei der KK vom RV-Träger einen aktuellen Auszug aus Ihrem RV-Konto zuschicken und nehmen ihn zum Termin mit. Beantragen Sie den Auszug mindestens 3 Wochen vorher oder holen Sie ihn persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ab, dank POSTCON ist die zügige Übersendung nicht immer gewährleistet. Mit besten Grüßen
DUam 03.06.2019 | 15:10
Hallo. Weil ich es bei einer PKV so nicht kenne warst Du bei Deinem Mann in der Postbeamtenkrankenkasse mitversichert. Da ist das mit der Mitversicherung etwas anders geregelt als in einer PKV.
Kaiseram 03.06.2019 | 19:22
Wo bekomme ich hier eine verbindliche Auskunft?
Direkt z.B. bei einer Beratungsstelle der DRV, aber doch nicht in einem Internetforum.
Der Tipp war voll daneben. Bleibe besser im Hintergrund!
W°lfgangam 03.06.2019 | 21:27
Hallo Evelyn, rechnen wir doch mal pragmatisch ab potentiellem Rentenbeginn zurück, welche KV-Vorversicherungszeit Sie dann benötigen/Sie bis dahin erreicht haben: Heute 53 Jahre, also 1966 geb.? Bis zum Rentenbeginn 67/2033 entstehen dann GKV-Zeiten von 2017 – 2033 = 16 Jahre, daneben + 9 Jahre Pauschalzeit/3 Kinder = 25 Jahre . Verdoppeln Sie diese Zeit, kommen Sie mit einer 100-%-KV-Abdeckung bereits 50 Jahre zurück - sind wir schon beim 27. Lbj. ...ohne bisher die mögliche 9/10-Luft noch hinzurechnen. Berufsausbildung/Familienversicherung vor 27 – und das passt schon für die KVdR – 9/10-Belegung, wenn GKV vor 27 bestanden hat. Natürlich ohne Verbindlichkeit – die eigene GKV wird auch ein bisschen rechnen können ...auch da erhalten Sie keine 'Verbindlichkeit' für eine Zukunftsprognose – aber sich die formlose Bestätigung, dass die KVdR zum Tag X so eintreffen könnte. Nebenbei: eine PKV muss im Rentenalter gar nicht mal 'teurer' sein, als GKV - je höher die Altersversorgungen, um so mehr kann sich das rechnen ...das ist aber sehr speziell/individuell zu klären. Gruß w.
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