Hallo Dagmar,
um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen muss man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mehr als 90% der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein (egal ob freiwillig-, familien- oder pflichtversichert). Der Rahmenzeitraum beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und endet mit Rentenantragstellung.
Die Krankenversicherung prüft inwieweit diese Vorversicherungszeit erfüllt ist und erfüllt werden kann.
Bei Rentenantragstellung wird der gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, wann der Rentenantrag gestellt wurde. Daraufhin informiert die Krankenversicherung die Rentenversicherung, ob eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner vorliegt.
Leider sind die Experten dieses Forums ausschließlich Experten des Rentenrechts und nicht des Krankenversicherungsrechts. Verbindliche, individuelle Auskünfte, wann der Rentenantrag zur Erfüllung der Vorversicherungszeit gestellt werden muss, kann Ihnen nur Ihre Krankenversicherung beantworten.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit dieser Frage an die gesetzliche Krankenversicherung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
So lange, bis Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, was Ihnen die Krankenkasse mitteilt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein.
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