Hallo Mieneke,
sollten Sie - wegen fehlender Vorversicherungszeit - nicht in die Pflichtversicherung der Krankenversicherung er Rentner einbezogen werden können, müssten Sie sich selbst um einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz kümmern. Für die dann zu zahlenden Beiträge können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger dann einen entsprechenden Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, welche Sie unter
herunterladen können.
Ist letztendlich auch nicht Thema der Rentenversicherung, sondern der Krankenkasse.
Wenn man den letzten Satz meiner Frage berücksichtigt sollte sich diese Antwort erübrigen.
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