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Experten-Antwort

Vorversicherungszeit nicht vollständig nachweisbar

von Mieneke02.01.2024 | 11:54
406 Ansichten
6 Antworten
Ich bin Niederländischer Staatsbürger und habe zu beiden Hälften meines Arbeitslebens in Deutschland und den Niederlanden gearbeitet. Nun ist es soweit das ich meine Deutsche Rente beantragt habe und ab 01.03.2024 in Rente gehen kann. Mein Problem ist folgendes. Leider kann ich meiner Krankenkasse (Knappschaft) die Vorversicherungszeit nicht lückenlos nachweisen. Es geht hier um einen Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2013. In diesem Zeitraum war ich in den Niederlanden Berufstätig. Es ist mir nicht möglich über diesen Zeitraum Unterlagen nachzuweisen da durch mehrere Umzüge in den Jahren diese Unterlagen abhanden gekommen sind und mir die Krankenkasse aus dieser Zeit auch nicht mehr geläufig ist. Was passiert nun mit meiner zu erwartenden Rente bzw. wo werde ich als Rentner dann Krankenversichert sein.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2024 | 15:38

Hallo Mieneke,

 

sollten Sie - wegen fehlender Vorversicherungszeit - nicht in die Pflichtversicherung der Krankenversicherung er Rentner einbezogen werden können, müssten Sie sich selbst um einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz kümmern. Für die dann zu zahlenden Beiträge können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger dann einen entsprechenden Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, welche Sie unter 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 

 

herunterladen können.

5 Antworten

Rentenschmiedam 02.01.2024 | 12:46
Hallo, mir fällt nur ein vom Träger der niederländischen Rentenversicherung einen Nachweis der dortigen Versicherungszeiten anzufordern und diesen der Krankenkasse vorzulegen, wobei ich allerdings nicht weiß welche Daten der RV-Träger in den Niederlanden speichert bzw. zur Verfügung hat. Mit besten Grüßen
Feliam 02.01.2024 | 13:36
Wenn es um die Vorversicherungszeiten für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) geht, sollten Sie der Knappschaft mitteilen, dass Sie in der betreffenden Zeit in den Niederlanden krankenversichert waren. Wenn das nicht reicht, bitten Sie um Auskunft, welche Unterlagen genau gebraucht werden.
KKam 02.01.2024 | 14:14
Ist letztendlich auch nicht Thema der Rentenversicherung, sondern der Krankenkasse.
Mienekeam 02.01.2024 | 20:05
KK schrieb

Ist letztendlich auch nicht Thema der Rentenversicherung, sondern der Krankenkasse.

Wenn man den letzten Satz meiner Frage berücksichtigt sollte sich diese Antwort erübrigen.
.am 02.01.2024 | 22:30
Mieneke schrieb

Wenn man den letzten Satz meiner Frage berücksichtigt sollte sich diese Antwort erübrigen.

Genau, die Krankenkasse entscheidet. Deshalb keine Frage für die DRV 🙈
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