Hallo Tanja,
_die_ Vorversicherungszeit bezieht sich allgemein auf die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR), die Rentenversicherung kennt keine so bezeichneten Zeiten.
Für die KVdR wird grundsätzlich die Zeit von der ersten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/auch Beginn Lehre bis zum Rentenantragsdatum ausgegangen, der gesamt mögliche KV-Zeitraum, spätestens aber ab 18. Lbj (von Besonderheiten abgesehen). Der so ermittelte Gesamtzeitraum wird Tag genau halbiert. In der letzten Häfte müssen Sie zu 90 % dieser Zeit Mitglied einer gesetzlichen KV gewesen sein, dann haben Sie die Vorversicherungszeit erfüllt - sind ab Rentenbeginn Pflichtmitglied im Rahmen der KVdR (wenn nicht andere/vorrangige 'Umstände' das verhindern/eine andere Art der KV greift).
Die DRV hält ein Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze zur KVdR bereit:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
...und lässt Sie dann mit der weiteren Entscheidungsfindung allein (okay, DRV kann nur Rente ;-)) In einem Versicherungsamt/in Ihrem Rathaus würde man vorprüfen, ob es da Probleme geben könnte - und dann zielführend an die eigene GKV verweisen, um die genauen Daten/was fehlt zu ermitteln. Wenn es mit der Vorversicherungszeit 'knapp' werden könnte, kann es sich lohnen, die Rentenantragstellung zu verzögern/mehr GKV-Zeiten einzubinden, um ggf. so die Vorversicherungszeit zu erreichen.
Gruß
w.
...jetzt sagen Sie nicht 'ich meinte eine andere Vorversicherungszeit' ;-)
Gibt sogar einen KVdR-Rechner im Netz: 'vorversicherungszeit rechner' ergoogeln, der erste Treffer passt schon - ich vertraue lieber auf meine eigene Tabelle *g