Hallo Gundula,
so funktioniert das leider nicht. Für die Erfüllung der Vorversicherungszeit wird die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens betrachtet. Das Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung