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Experten-Antwort

Vorz. Ruhest. wie erhält man weiter die KV-Beträge

von ichbins0111.11.2019 | 13:32
118 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Umstand ist etwas kompliziert und ich hoffe hier Hilfe zu bekommen. Ich bin aktuell 56 Jahre (BJ. 1963). Ich habe sehr wenige Beitragsjahre in die RV gezahlt. Ethalte auch aus der RV später entsprechend wenig <500,-€ Ich selbst habe meine Altervorsorge mit Immobilien gesichert erhalte also aktuell schon Mieteinnahmen die so hoch sind das ich kein ALG II mehr beziehen werden kann. In meinem Erst-Beruf den ich gelernt habe (Handwerksberuf) bin ich mit ca. 35 Jahren berufsunfähig geschrieen worden und bekam hier eine Umschlung zum IT-Fachmann bezahlt. Diesen Beruf übte ich dann auch ein paar Jahre erfolgreich aus. Viel dann aber dem Crash des Neuen Marktes zum Opfer. Es folgten Jahre der Selbständigkeit und des Ansparens für die Altervorsorge in Immobilien. Vor einiger Zeit wechselte ich meine Selbständigkeit und musste aufgrund veralteter Kenntnisse im EDV-Bereich wieder in meinen alten Handwerksberuf zurück in dem ich eigentlich arbeitsunfähig geschrieben bin. Ich leide aktuell wieder an den starken Kreuzschmerzen und zusätzlich an starken Depressionen. Wg. letzterem war ich auch schon längere Zeit in Behandlung. Zusätzlich habe ich noch einen starken Tinitus und Atrose in den Gelenken auch in der Hand so dass mir schon das Schreiben auf der Computertastatur nicht gerade leicht fällt. Ich hätte keienrlei Probleme damit sofort in den Ruhestand zu gehen auch wenn ich keine Rentenbezüge bekommen würde Einziges Problem: ich möchte meine KV nicht selbst bezahlen müssen. Aktuell bin ich davon überzeugt das wenn ich entsprechende Ärzte aufsuchen würde ich längere Zeit wg meiner gesundheitlichen Einschränkungen Psyche und physisch, krank geschrieben werden würde. Ich denke ich muss nicht weiter erwähnen das es hier u.U. möglich wäre 1, 2 oder sogar 3 Jahre rumzubekommen und hier meist im Krankenstand zu sein. Ich könnte heute sofort im Nicht-EU-Ausland leben da ich dort schon Haus und Grundstück besitze auch die Aufenthaltsgenehmigung wäre i.O. Was kann ich wie tun um hier a) so bald als möglich in den Vorruhestand oder ähnliches zu gehen b) auch meine KV-Beträge bezahlt zu bekommen Abschläge auf meine Rente interessieren mich fast nur secundär da diese das Kraut nicht Fett machen was ich vom Staat erhalten werde und 35 Jahre bekomme ich auch nicht voll. Grüße aus BW Jürgen A .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ichbins01!

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuletzt zuständige gesetzliche Krankenkasse. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen würden oder nicht. Auch welche Möglichkeiten dann in Betracht kommen. Dieses Forum beantwortet Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinsichtlich der Frage zur Altersrente fordern Sie bitte von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine vollständige Rentenauskunft an. Sofern Sie nach Erhalt dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich direkt an den zuständigen Ansprechpartner der in der Rentenauskunft genannt wird. Sie können sich alternativ auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten lassen.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Häam 11.11.2019 | 13:46
Falsches Forum bezüglich Fragen zur Krankenversicherung. Dafür gibt es ein eigenes Forum.
???am 11.11.2019 | 14:06
Über die DRV läuft die Krankenversicherung nur bei Rentenbezug (oder bei Reha, aber das ist ja immer nur kurz). Und wenn Sie im Ausland leben, ist das nochmal anders. Für den Vorruhestand müssen Sie sich also einen anderen Finanzier suchen.
Kaiseram 11.11.2019 | 14:39
Davon bin ich nach Deinen Worten auch überzeugt.
W°lfgangam 11.11.2019 | 21:10
Hallo ichbins01, da Sie offensichtlich nicht die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllen (Vermutung!), um bei einer ggf. möglichen altersunabhängigen Rente/Erwerbsminderungsrente eine 'Übernahme' der KV-Beiträge seitens der DRV zu erhoffen, geht es weiter, wie bisher ...Sie sind/bleiben Selbstzahler für Ihre KV-Beiträge/auch grunmdsätzlich bei gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland - sofern Sie sich nicht kontinuierlich in den letzten 25/30 Jahren mit Beiträgen/auch freiwillig in der gesetzlichen KV selbst versichert haben. Dann wäre schon mal ein Hoffnungsschimmer bei einer Rente aus D und 'Übernahme' etwaiger KV-Beiträge. Sowohl zu möglichen/vorgezogenen Rentenansprüchen und ggf. einhergehenden KV-Versicherungsansprüchen sollten Sie sich vor ORT informieren lassen - bei Ihrer DRV/erst recht bei Ihrer derzeitigen gesetzlichen KV. Alles anders hier ist 'Stochern im Nebel' ohne bekannte Datenlage - und ggf. zutreffende/zielführende Beiträge hier im Rentenforum haben für Sie 'null' Aussagewert ... Gruß w.
Sherlockam 12.11.2019 | 12:46
Herz1952 bist du das?
ichbins01am 12.11.2019 | 12:49
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
b) auch meine KV-Beträge bezahlt zu bekommen
Sowohl zu möglichen/vorgezogenen Rentenansprüchen und ggf. einhergehenden KV-Versicherungsansprüchen sollten Sie sich vor ORT informieren lassen - bei Ihrer DRV/erst recht bei Ihrer derzeitigen gesetzlichen KV. Alles anders hier ist 'Stochern im Nebel' ohne bekannte Datenlage - und ggf. zutreffende/zielführende Beiträge hier im Rentenforum haben für Sie 'null' Aussagewert ... Gruß w.
erstmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung. das leuchtet mir soweit auch alles ein. ich bin Renten technisch absoluter Laie und entschuldige gleich hier vielleicht dumme Fragen. Ist es korrekt, dass wenn ich meine ganzen Beitragsjahre nicht voll habe und ich normal erst mit 65 oder 67 in die Rente gehen dürfte um meine vollen Bezüge zu erhalten dass ich trotzdem mit 63 in die Rente gehen kann auch wenn ich hier dann erhebliche Abzüge hätte? Wenn ja, ist es dann so dass wenn jemand 60 Jahre alt ist, er auf seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann (nachweisbar gesundheitlich) man diese Person dann nicht mehr umschult? Hat so eine Person dann die Möglichkeit zu sagen... ich bin wohl schlecht vermittel bar, kann ich mit entsprechenden und zusätzlichen Abzügen vorzeitig in Rente gehen. Welche Stellen wären hierfür zuständig und gibt es Spezialisten die sich mit solchen Umständen auskennen. Ich weiß ja nicht mal wenn ich fragen soll. Bei den üblichen Berufsgenossenschaften weiß ich nicht ob ich mit diesen Fragen gut ankomme denn hier muss man ja mit dem Kopf unterm Arm kommen damit man überhaupt berufsunfähig geschrieben wird. Selbst bei eindeutigen Sachen wird dort grundsätzlich erstmal abgelehnt und man muss über den Klageweg sein Recht einfordern. Das kenne ich aus dem Bekanntenkreis wo solche Fälle dann auch durch die Bank vor Gericht landeten und dann auch gewonnen wurden.. MfG Jürgen
???am 12.11.2019 | 13:11
"Ist es korrekt, dass wenn ich meine ganzen Beitragsjahre nicht voll habe und ich normal erst mit 65 oder 67 in die Rente gehen dürfte um meine vollen Bezüge zu erhalten dass ich trotzdem mit 63 in die Rente gehen kann auch wenn ich hier dann erhebliche Abzüge hätte?" Wie viele Beitragsjahre haben Sie denn? Für alle Rentenarten vor der Regelaltersrente (Rentenbeginn 65+22Monate) benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. "Wenn ja, ist es dann so dass wenn jemand 60 Jahre alt ist, er auf seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann (nachweisbar gesundheitlich) man diese Person dann nicht mehr umschult?" Theoretisch ist eine Umschulung nicht vom Alter abhängig. Das Problem wird wohl eher sein, dass Sie nach einer Umschulung (dann mit 62) keinen Arbeitgeber mehr finden. Sollten Sie also keinen einstellungswilligen Arbeitgeber präsentieren können, wird das mit einer Umschulung ab 60 wohl nichts. Derzeit sind Sie aber noch 56, warum beantragen Sie nicht gleich LTA? "Hat so eine Person dann die Möglichkeit zu sagen... ich bin wohl schlecht vermittel bar, kann ich mit entsprechenden und zusätzlichen Abzügen vorzeitig in Rente gehen." In Altersrente nicht. Die Frage wäre, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Allerdings müssen dann auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 in 60) erfüllt sein. "Welche Stellen wären hierfür zuständig und gibt es Spezialisten die sich mit solchen Umständen auskennen. Ich weiß ja nicht mal wenn ich fragen soll." Wie bereits erwähnt, gibt es für alle Fragen rund um die Rente die Auskunfts- und Beratungsstellen. Wenn Sie Ihre Fragen dort nicht klären wollen, weil Sie der DRV nicht trauen oder wegen taktischer Überlegungen dort nicht offen sprechen können, können sie sich auch bei Sozialverbänden (z.B. VdK), Gewerkschaften, Rentenberater oder einem spezialisierten Rechtsanwalt informieren.
Hubertusam 12.11.2019 | 13:38
Hallo ichbins01, Arbeit werden Sie vielleicht finden, aber ob Sie damit wieder für sich selbst sorgen können, das ist eine andere Frage. Aber von irgendwas müssen Sie ja leben. An Ihrer Stelle würde ich meine Krankenakte nehmen und einen anderen Arzt suchen, der mich zunächst AU schreibt. Arbeitsamt, ARGE und Arbeitgeber sind "begeistert" wenn sie einen Arbeitnehmer bekommen oder vermitteln sollen, der seine Leistungen nicht mindestens 100 % bringen kann. Notfalls würde ich eine Rechtsberatung einholen, bevor man/frau Sie von Pontius zu Pilatus schickt. Bei meiner Reha, wurde ich sogar gefragt, ob ich wieder arbeiten "will". Natürlich sagte ich ja, wenn die vom Oberarzt prophezeiten Besserungen eintreten. Obwohl ich von einem Universitätsarzt weitaus weniger Leistungsfähigkeit in Aussicht gestellt bekam. Das tollste war der Rat der Sozialberaterin, die mir empfahl, mich noch vor einem bestimmten Stichtag arbeitslos zu melden, dass ich noch Anspruch auf 24 Monate ALG I habe statt nur noch 18 (oder waren es gar nur 12) Monate. Ich sagte Ihr, dass Sie wohl keinen blassen Schimmer von meinem Gesundheits-Zustand habe und ich niemals mehr arbeiten kann. Daraufhin empfahl sie mir, einen "neutralen" Rentenberater zu nehmen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man sein Gesundheitsmanagement (Disease Management - DMP) größtenteils selbst in die Hand nehmen sollte.
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