Hallo ulrike,
ja, das ist so richtig. Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente in voller Höhe besteht nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 450 Euro mtl. /5400 Euro jährlich nicht überschritten wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit handelt. Als Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit gilt der steuerrechtliche Gewinn. Dieser wird vom Finanzamt festgestellt. Da dies in der Regel für ein Kalenderjahr durchgeführt wird, ist also der Gewinn des jeweiligen Kalenderjahres maßgebend, und zwar der Betrag, der im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft aufgeführt wird.