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Experten-Antwort

vorzeitig in Grundrente

von Anwärter28.01.2021 | 17:34
92 Ansichten
3 Antworten
Ich kann eine vorzeitige Altersrente erhalten, da ich die 35 Jahre voll habe. Mein Verdienst war so niedrig, dass ich auch einen Zuschlag für langjährig Versicherte erhalte. Auf beide Rententeile ist ja wohl ein Abschlag zu berechnen. Den kann man ja durch Ausgleichsbeiträge mindern. Gilt das nur für die Hauptrente oder auch für die Grundrente? Und wird der Ausgleichsbeitrag für beide Rententeile nach derselben Formel berechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2021 | 12:30

Hallo, Anwärter,

die Zuschläge an Entgeltpunkten aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zum Ausgleich von Abschlägen sind bei den Entgeltpunkten zur Feststellung von [Grundrenten-Bewertungszeiten:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/grundrente.html nicht zu berücksichtigen. Die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI kann sich also allein aufgrund der gesetzlichen Regelung ausschließlich auf die originäre Rente – nicht Grundrente - auswirken.

2 Antworten

GRam 28.01.2021 | 18:13
Wenn Sie mit dem erwähnten Zuschlag die Grundrente meinen, sind Sie wie alle anderen gezwungen abzuwarten, ob Ihnen diese tatsächlich gewährt wird. Ihre eigenen Berechnungen sind dabei leider völlig irrelevant. Daher warten Sie erst mal ab, ob Sie überhaupt einen Grundrentenzuschlag erhalten.
Valzuunam 29.01.2021 | 12:49
Sollte die Frage aber gewesen sein, ob (auch) der auf den "Zuschlag für langjährig Versicherte (Grundrente)" entfallende Abschlag durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden kann, so lautet die Antwort: ja. Es gibt nämlich am Ende nur einen geminderten Zugangsfaktor "Abschlag" der sich auf die gesamte Rente auswirkt, egal aus wievielten Bestandteilen (Zuschlagen, Abschlägen usw.) diese sich errechnet. An dieser Stelle wird nicht (mehr) in "ordinäre Rente" und "Grundrente" unterschieden.
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