Hallo!
Für vorzeitige Rentenansprüche gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Zum einen gibt es die Möglichkeit, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
Hierbei wird zum einen geprüft, in welchem Umfang Sie noch eine Arbeitstätigkeit ausüben können (medizinischer Aspekt). Zum anderen müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dies bedeutet, dass die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt sein muß, und es müssen grds. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre an Pflichtbeiträgen gezahlt worden sein.
Außerdem gibt es bestimmte vorzeitige Altersrenten, wie z.B.
- die Altersrente für Schwerbehinderte. Rentenbeginn bei Jahrgang 1953 ist hier mit 63 Jahren und 7 Monaten (ohne Abschlag). Frühestens kann diese Rente bei Jahrgang 1953 mit 60 Jahren und 7 Monaten mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % beginnen.
- die Altersrente für langjährig Versicherte. Rentenbeginn bei Jahrgang 1953 ist hier mit 65 Jahren und 7 Monaten (ohne Abschlag). Frühestens kann diese Rente bei Jahrgang 1953 mit 63 mit einem Abschlag in Höhe von 9,3 % beginnen.
Bitte beachten Sie hier, dass bei beiden Rentenarten eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein muß.
Um die beste Lösung in Ihrer Situation zu finden, ist sehr zu empfehlen, dass Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle können Sie auf der Startseite direkt ermitteln.