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vorzeitige Altersrente

von Heinz26.05.2008 | 10:02
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7 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1946 und habe über 45 Arbeitsjahre. Ab wann kann ich vorzeitige Altersrente beziehen und mit welchen Abschlägen muß ich rechnen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausführungen von Rosanna sind ausführlich und korrekt.

6 Antworten

Rosannaam 26.05.2008 | 10:55
Hallo Heinz, Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit 7,2 %. Regelaltersrente mit 65 ohne Abschlag. Für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit müßte ich den Geburtsmonat wissen (sofern dies überhaupt für Sie in Frage kommt). Waren Sie am 16.11.2000 mind. 50 % schwerbehindert, können Sie die AR für schwerbehinderte Menschen mit 60 OHNE Abschlag erhalten. MfG Rosanna.
Rosannaam 26.05.2008 | 11:48
Da diese Altersrentenart "AR für besonders langjährig Versicherte" erst ab 2012 eingeführt wird und Sie bereits 2011 65 Jahre alt werden, ist sie in Ihrem Fall nicht relevant. Versicherte, die 45 Pflichtbeitragsjahre zurückgelegt haben und AB 1947 geboren sind, können bei Rentenbeginn ab 2012 diese AR mit 65 OHNE Abschlag beanspruchen (sonst gibt´s nur die Regelaltersrente mit 65 + x Monate; z.B. bei Jahrgang 1947 = 65 + 1, bei Jahrgang 1948 = 65 + 2 etc.). Mit dem "früheren" Zeitpunkt ist in dem von Ihnen zitierten Abschnitt quasi das 65. Lebensjahr gemeint. Sowohl die AR für besonders langjährig Versicherte als auch die Regelaltersrente können NICHT vorzeitig in Anspruch genommen werden. Für Sie gilt deshalb: Regelaltersrente mit 65 OHNE Abschlag! MfG Rosanna.
Heinzam 26.05.2008 | 11:26
Hallo Rosanna, vielen Dank für die schnelle Antwort. Vielleicht können Sie mir diesen Absatz erläutern: Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingegebenes Geburtsdatum: 26.11.1946 Diese Rentenart wird ab dem 01.01.2012 neu eingeführt. Da Sie vor dem 02.12.1946 geboren sind, haben Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf die Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Somit können Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt und ohne Abschlag die Regelaltersrente erhalten.
Heinzam 26.05.2008 | 13:30
Hallo Rosanna, nochmals vielen Dank. Eine letzte Frage: Rente vor 63 (auch mit Abschläge)kommt für mich also nicht in Betracht? MfG Heinz
Schadeam 26.05.2008 | 14:19
doch, weil Sie ja 35 Versicherungsjahre haben (dann aber mit 7,2% Abschlag). PS: das war von Rosanna aber schon mit dem ersten Beitrag beantwortet!
Rosannaam 26.05.2008 | 14:13
Hallo Heinz, es gibt ja außerdem nur noch 2 Altersrenten, die VOR dem 63. Lebensjahr gezahlt werden können, SOFERN die Voraussetzungen hierfür jeweils erfüllt sind: 1. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: - Vollendung 60. Lebensjahr, - Wartezeit von (mind.) 35 Versicherungsjahren, UND - bei Beginn der AR mindestens 50 % schwerbehindert oder nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig (bzgl. Vertrauensschutz und Null Abschlag s. auch meinen 1. Beitrag) 2. Altersrente nach Altersteilzeiarbeit oder wegen Arbeitslosigkeit: - mindestens 60. LJ., - Mindestversicherungszeit von 15 Jahren - entweder bei Beginn der AR arbeitslos UND nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos, ODER - mindestens 24 Kalendermonate Alterszeitzeitarbeit nach dem ATZG. - mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn. > bei Geburtsdatum 11/1946 frühestens möglich mit 60 J. + 11 Monaten = 01.11.2007 + 14,7 % Abschlag (für jeden Monat, in dem die Rente später in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Abschlag um 0,3 %). Für alle vorzeitigen Altersrenten als Vollrente (vor der Regelaltersgrenze) gilt die Hinzuverdienstgrenze von 400,- € brutto, die ebenfalls eingehalten werden muß. Andernfalls kann die AR auch als Teilrente gewährt werden. Ich hoffe, dass Sie damit was anfangen können. MfG Rosanna.
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