Sehr geehrte Damen und Herren von ESchwarz,
ich vermute, dass der für Ihren Mitarbeiter zuständige Rentenversicherungsträger bei der Rentenauskunft mit Datum 30.05.2007 die Änderungen zum 01.01.2008 nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen noch nicht berücksichtigt hat. Danach wäre -ohne Vertrauensschutzregelung- ein Rentenbeginn frühestens mit Vollendung des 63.Lebensjahres möglich, somit ab 01.05.2011. Der Abschlag beträgt 7,2%. Mein Tipp: Ihr Mitarbeiter soll sich eine neue Rentenauskunft ausstellen lassen und Ihnen vorlegen.