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Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte

von ESchwarz14.06.2007 | 15:54
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mitarbeiter hat uns eine Rentenauskunft vorgelegt (Stand: 30.05.2007). Unser Mitarbeiter ist im April 1948 geboren. Er erfüllt die Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte. Als frühester Rentenbeginn wird der 01.03.2011 (mit 62 Jahren und 10 Monaten) genannt; Abschläge = 7,8 %. Ein Altersteilzeitvertrag wurde noch nicht geschlossen. Wäre hier nicht der früheste Rentenbeginn mit Alter 63 und Abschlägen von 7,2% richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Damen und Herren von ESchwarz,

ich vermute, dass der für Ihren Mitarbeiter zuständige Rentenversicherungsträger bei der Rentenauskunft mit Datum 30.05.2007 die Änderungen zum 01.01.2008 nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen noch nicht berücksichtigt hat. Danach wäre -ohne Vertrauensschutzregelung- ein Rentenbeginn frühestens mit Vollendung des 63.Lebensjahres möglich, somit ab 01.05.2011. Der Abschlag beträgt 7,2%. Mein Tipp: Ihr Mitarbeiter soll sich eine neue Rentenauskunft ausstellen lassen und Ihnen vorlegen.

8 Antworten

Knut Rassmussenam 14.06.2007 | 18:28
Ohne einen Vertrauensschutz durch verbindlich vereinbarte Altersteilzeit am Stichtag 01.01.2007 oder Anpassungsgeld (Bergbau) gilt: Rente ab 63 mit 7,2% Abschlag. Ihre Vermutung ist also richtig. Ihr Mitarbeiter sollte sich um eine korrigierte Rentenauskunft bemühen.
lotscheram 14.06.2007 | 20:38
Die Information der DRV ist korrekt, weil dort der „früheste Rentenbeginn“ genannt wird, als Information, unabhängig von tatsächlich gehandhabter Praxis und unabhängig von Vertrauensschutz und/oder Regelungen. Durch die stufenweise Absenkung des Lebensalters von 63 auf 62 Jahre kann man auch, in Abhängigkeit vom Geburtsmonat und Jahr, früher als 63 gehen, eben genau zu dem angegeben Zeitpunkt, der zutreffend ist für Geburtsjahr 1948 und Geburtsmonat April. Die Aussage von Knut Rassmussen stellt aber nicht auf den .. „frühestmöglichen Zeitpunkt“ .. ab, sondern unterstellt, weil kein Vertrauensschutz vorhanden ist auf den Rentenbeginn ab dem vollendeten 63. Lbj. und fühlt sich in der Annahme gestärkt, weil ESchwarz als Beitragsschreiber ausführt, dass ja noch keine Altersteilzeit vereinbart ist. Dies ist aber für den Rentenversicherungsträger nicht relevant. Insofern sind die Betrachtungsstandpunkte unterschiedlich, in Ihrer Aussage aber hinsichtlich Rentenbeginn und Minderung beide richtig.
Schiko.am 14.06.2007 | 23:11
Kurz und bündig sehe ich dies so, da im april 1948 geboren. Frühestens mit 62 jahren und 10 monaten 7.8% abschlag. Oder, mit 63.00 jahren ( 2 monate später) 0,6% abschlag minderung ergibt 7,2% abschlag. MfG.
Mam 15.06.2007 | 08:20
Das stimmt so nicht. Die Auskunft der DRV beinhaltet die neuesten Rechtsänderung einfach noch nicht. Und da ist eben 63 der frühestmögliche Rentenbeginn ! Die Absenkung von 63 auf 62 Jahre ist eben nur noch mit Vertrauensschutz möglich und wenn dieser nicht vorliegt, so ist die Rentenauuskunft vom 30.05.2007 eben nicht korrekt. Vor Abschluß des ATZ-Vertrages (bzw. vor Erteilung einer dafür benötigten Rentenauskunft) sind nunmal die Vertrauensschutztatbestände zu prüfen, um sicher zu stellen, dass die ATZ auch wirklich (wie zwingend erforderlich) bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn läuft. Es gibt in diesem Fall also keine unterschiedlichen (richtigen) Betrachtungsstandpunkte, Knuts Aussage ist uneingeschränkt richtig.
lotscheram 15.06.2007 | 10:38
Nach mir vorliegengen Information der DRV Bund wurde die Zusendung von Renteninformationen wegen der Rechtsändrung ausgesetzt. Wenn eine solche erst im Mai 2007 zugegangen ist, muss ich davon ausgehen, dass sie die Rechtsänderungen bereits berücksichtigt. Wie käme man denn sonst auf das frühere Beginndatum? Ändert aber nichts daran, dass nach neuer Rechtslage die 7,8% Minderung richtig sind.
Mam 15.06.2007 | 11:21
Der betroffene Versicherte ist Jahrgang 1948, kann also die Altersrente nach Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Diese Altersrente ist ab dem 63. Lebensjahr mit 7,2 % Abschlag möglich !
Mam 15.06.2007 | 11:27
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist für den Jahrgang 1948 kein Abschlag von 7,8 % mehr möglich.
lotscheram 15.06.2007 | 12:26
Ihre Aussage: ..."Ergänzung Beitrag von M, 15.06.2007, 11:27 Uhr Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist für den Jahrgang 1948 kein Abschlag von 7,8 % mehr möglich."... ist in dieser verallgemeinerten Darstellung nicht richtig. Lesen Sie dazu bitte auch den Beitrag von Schiko. Wenn Vertrauensschutz vorliegt gilt die Darstellung von Schiko mit den 7,8% eben so wie die von mir, mit den 7,8% Minderung. Wiederhole hier noch einmal meine Meinung, dass der Rentenversicherungsträgerin einer Renteninformation die Aussage "frühestmöglicher Rentenbeginn" macht, ohne zu hinterfragen, ob die Person die Voraussetzung erfüllt. Auch Sie stützen sich wohl auf die Aussage von ESchwarz, dass noch keine Altersteilzeit vereinbart ist und deswegen 7,2% richtig sind, dazu habe ich keine andere Auffassung. Vielleicht kann unsere Diskussion als Anregung für die DRV-Bund dienen, die Angaben in der Renteninformation mit Vertrauensschutz und ohne vorzunehmen.
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