Hallo Erna,
bei einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 Euro im Kalenderjahr. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstgrenze auf 46060 Euro im Kalenderjahr angehoben worden. Bei Ausübung einer Beschäftigung neben dem Rentenbezug besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze werden dann Zuschlagsentgeltpunkte aufgrund der weiteren Beschäftigung ermittelt und Ihre Rente dementsprechend erhöht.