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vorzeitige Altersrente mit 63 nach EU Rente

von Angelika24.07.2024 | 11:21
473 Ansichten
16 Antworten
Ich erhalte seit 12 Jahren volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun habe ich gelesen, dass ich ab 63 Jahren abschlagsfrei in eine Altersrente gehen kann? Vielen Dank für die Antwort

16 Antworten

Schadeam 24.07.2024 | 11:27
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben können Sie mit 63 in die Altersrente wechseln. Vom Geld wird es egal sein, weil es nicht weniger werden kann, mehr wird es meist auch nicht. Wenn Sie Steuern zahlen könnte es interessant sein erst mit Regelalter zu wechseln. Befürchten Sie Rentenkontrollen (nicht wahrscheinlich nach 12 Jahren und Ihrem Alter) oder wollen hinzu verdienen, wäre die baldige Altersrente interessant. Da gibts kein eindeutiges richtig oder falsch - das dürfen Sie frei entscheiden.
Praxisam 24.07.2024 | 11:30
Abschlagsfrei geht nicht. Die Abschläge aus der EM-Rente nehmen Sie in die Altersrente mit.
Ja, das geht (wenn man mindestens 35 Jahre Wartezeit hat)am 24.07.2024 | 11:34
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen. Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen. Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer. Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel. Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.
Hinweis!am 24.07.2024 | 12:11
Ja, das geht (wenn man mindestens 35 Jahre Wartezeit hat) schrieb

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.

Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.

Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.

Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt.

Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel.

Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm.

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.

Dieser „kopierte“ Text kommt hier immer mal wieder. Leider enthält er nicht die Information, dass man die Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente mit in die folgende Altersrente übernimmt. Der „Kopierer“ ist scheinbar nicht in der Lage oder Willens darauf hinzuweisen.🤷🏻‍♂️
Schadeam 24.07.2024 | 12:31
Orel schrieb

Weil es nicht weniger werden kann... meine wird weniger werden. Definitiv!

Wer an der Aussage zwifelt soll sich ne Probeberechnung machen lassen, ist doch einfach. Wenn es weniger würde könnte das am Grundrentenzuschlag liegen, ober falls durch Scheidung was abgezogen wird.....im Grundsatz stimmt aber die gemachte Aussage.
Ach wasam 24.07.2024 | 12:43
Hinweis! schrieb

Dieser „kopierte“ Text kommt hier immer mal wieder. Leider enthält er nicht die Information, dass man die Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente mit in die folgende Altersrente übernimmt. Der „Kopierer“ ist scheinbar nicht in der Lage oder Willens darauf hinzuweisen.🤷🏻‍♂️

Wer lesen UND verstehen kann, hat mehr vom Leben! Es wird völlig richtig geschrieben "Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu." Wenn keine neuen Abschläge dazukommen, imkpliziert das automatisch, dass die alten Abschläge bestehen bleiben. Denn sonst würde ja auch die neue Altersrente regelmäßig höher sein, wenn Abschläge wegfallen würden. Und dass dies nicht der Fall ist, wird ebenfalls klargestellt. Und das im üÜbrigen auch völlig egal, denn es wird korrekt beschrieben, was für die Altersrente gilt nach der EM-Rente. Falsches wird nicht behauptet und Wichtiges wird nicht weggelassen. Der Rest ist Ihr persönliches Problem und das ist auch gut so. PS: wenn auf die immer gleichen Fragen die immer gleiche korrekte Anwort gegeben wird, ist das kein Nachteil, sondern sehr zu begrüßen! Es sei jeder ermutigt, diese Antwort jederzeit gerne zu kopieren!
Das kommt vor.am 24.07.2024 | 12:57
Vorsicht! schrieb

Was für ein Gefasel. Es wird weggelassen und Punkt. Das Schönreden zu wollen zeigt ja Ihre Inkompetenz. Daher Vorsicht vor derartigen dilettantischen Kopierern!

So etwas passiert, wenn man einen Text kopiert und einstellt, den man selber nicht versteht!🤦‍♂️
Vorsicht!am 24.07.2024 | 14:27
Vorsicht! schrieb

Was für ein Gefasel. Es wird weggelassen und Punkt. Das Schönreden zu wollen zeigt ja Ihre Inkompetenz. Daher Vorsicht vor derartigen dilettantischen Kopierern!

PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu doof bin und von nichts 'ne Ahnung habe. Deswegen gebe ich hier halt nur Unsinniges und sackhohle Pöbeleien zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Das kommt vor.am 24.07.2024 | 14:29
Das kommt vor. schrieb

So etwas passiert, wenn man einen Text kopiert und einstellt, den man selber nicht versteht!🤦‍♂️

PS: ich habe zwar von nichts eine Ahnung, aber Blödsinn schreiben kann ich wenigstens gut.
Dr.am 24.07.2024 | 20:24
Orel schrieb

Mann, sind Sie gut! Richtig, Scheidung. Versorgungsausgleich noch mit Rentnerprivileg!

Haben Sie heute vergessen Ihre Medikamente zu nehmen? Sehr fahrlässig.
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