Bezieher einer Vollrente wegen Alters (hier: Altersrente für Schwerbehinderte) aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Sozialgestzbuch VI rentenversicherungsfrei.
Eine Neuberechnung Ihrer Altersrente für Schwerbehinderte kommt daher nicht in Betracht.
Falls die Pflegekasse ab Beginn Ihrer Altersrente Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet hat, geschah dies zu Unrecht.