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vorzeitige Altersrente und Pflegeentgelt

von Sabine P.17.05.2010 | 11:34
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4 Antworten

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Wenn man vorzeitig Altersrente bezieht (Altersrente für Schwerbehinderte) und nebenher noch eine Pflegeperson pflegt (privat) und dafür von der Pflegekasse Pflichtbeiträge gezahlt werden, kann ich dann eine Neuberechnung meiner Rente machen lassen, damit diese Beiträge noch berücksichtigt werden? Wenn ja, geht das nur mit 65 oder jährlich? Vielen Dank vorab

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bezieher einer Vollrente wegen Alters (hier: Altersrente für Schwerbehinderte) aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Sozialgestzbuch VI rentenversicherungsfrei.

Eine Neuberechnung Ihrer Altersrente für Schwerbehinderte kommt daher nicht in Betracht.

Falls die Pflegekasse ab Beginn Ihrer Altersrente Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet hat, geschah dies zu Unrecht.

3 Antworten

Schwarzwälderam 17.05.2010 | 11:40
Nein, sofern Beiträge nach einem Leistungsfall (in Ihrem Fall die Altersrente) gezahlt werden, werden Sie erst beim nächsten Leistungsfall berücksichtigt. Das wäre in ihrem Fall erst der Tod bzw. bei der Hinterbliebenenrente. Hier wäre allerdings fraglich ob bei Bezug einer Altersvollrente überhaupt noch Pflegebeiträge zu zahlen sind (Versicherungsfreiheit).
Whiskyam 17.05.2010 | 14:41
Nein. Mit Beginn Ihrer Altersvollrente, auch wenn diese vor dem 65. Lj. beginnt, ist Ihr Versicherungsleben abgeschlossen. Sie sind dann als Altersrentnerin versicherungsfrei. Das bedeutet, es werden keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Die Rentenhöhe bleibt so, wie sie ist.
Whiskyam 17.05.2010 | 14:44
Ergänzung: Das bedeutet auch, dass auch keine Neuberechnung bei einem späteren Todesfall durchgeführt wird. An der Berechnung der Rente, sei es Alters-oder Hinterbliebenenrente ändert sich nichts mehr (außer dass die große Witwenrente grs. nur 55 bzw. 60% der jetzigen Altersrente beträgt.
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