Hallo Aqano,
ja, Sie können durchaus auch schon zu einem früheren Zeitpunkt eine Altersrente in Anspruch nehmen (Antrag notwendig). Im Rentenbescheid ist lediglich der Termin vermerkt, an dem die Erwerbsminderungsrente spätestens "von Amts wegen" in eine Altersrente umgewandelt wird.
Die Umwandlung in eine Altersrente bedeutet im Übrigen nicht, dass sich der Betrag der Rentenzahlung auch zwangsläufig erhöht. In den meisten Fällen gibt es hier nämlich keine Veränderung. Ich würde daher empfehlen, dass Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell zu dieser Frage beraten lassen. Hier kann man Ihnen die möglichen Alternativen anhand Ihres Versicherungskontos aufzeigen.
Wenn Sie sich vorab bereits über den möglichen Beginn der Altersrente informieren wollen, sollten Sie den Rentenbeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true nutzen.
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