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Vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung

von Aqano26.01.2009 | 17:58
1177 Ansichten
3 Antworten
Hallo,habe Heute folgenden Bescheid bekommen. Die mit Bescheid vom 20.01.08 gewährte Volle EM-Rente wird als Dauerrente weitergewährt.Sie wird längstens bis zum 30.06.21 (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt. Meine Frage habe ich nicht Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbehinderung. Ich bin 09.1955 geb. GdB 50% seit 06.1999. 36 Versicherungsjahre.Ab wann steht mir die Altersrente zu. Danke im Voraus.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.01.2009 | 09:43

Hallo Aqano,

ja, Sie können durchaus auch schon zu einem früheren Zeitpunkt eine Altersrente in Anspruch nehmen (Antrag notwendig). Im Rentenbescheid ist lediglich der Termin vermerkt, an dem die Erwerbsminderungsrente spätestens "von Amts wegen" in eine Altersrente umgewandelt wird.

Die Umwandlung in eine Altersrente bedeutet im Übrigen nicht, dass sich der Betrag der Rentenzahlung auch zwangsläufig erhöht. In den meisten Fällen gibt es hier nämlich keine Veränderung. Ich würde daher empfehlen, dass Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell zu dieser Frage beraten lassen. Hier kann man Ihnen die möglichen Alternativen anhand Ihres Versicherungskontos aufzeigen.

Wenn Sie sich vorab bereits über den möglichen Beginn der Altersrente informieren wollen, sollten Sie den Rentenbeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true nutzen.

2 Antworten

Oder soam 27.01.2009 | 07:32
Wie der Name 'Altersrente' schon sagt: frühestens bei Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren und 9 Monaten (01.07.2016)
Rosannaam 27.01.2009 | 09:43
Sobald eine EM-Rente auf Dauer gezahlt wird, erscheint dieser Zusatz im Bescheid. Da Sie Jahrgang 1955 sind, ist es ja noch lange hin bis zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Deshalb wurde auch nicht speziell ein Zusatz hierfür aufgenommen. Wenn Sie die Altersgrenze für die AR für schwerbeh. Menschen erreichen, können Sie einen Antrag auf Umwandlung stellen. MfG Rosanna.
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