Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Vorzeitige Auszahlung der Beiträge

von andy17.01.2008 | 13:14
3062 Ansichten
6 Antworten
Ich bin in die Schweiz augewandert und zahle nun keine Beiträge mehr ein.Jetzt möchte ich meine eingezahlten Beiträge vorzeitig auszahlen lassen.Wo bekomme ich die Anträge her, und wie läuft dieses Verfahren.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.01.2008 | 13:52

Eine Beitragserstattung ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 210 SGB VI möglich. Danach werden Ihnen (unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit) zu Lebzeiten Beiträge auf Antrag erstattet, wenn Sie

1. nicht versicherungspflichtig sind, nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind

oder

2. die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit ( = Mindestversicherungszeit von 5 Jahren) nicht erfüllt haben.

Ausgehend davon, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind, scheidet eine Beitragserstattung nach der 1. Variante grundsätzlich aus. Deutsche Staatsangehörige sind, bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz zur freiwilligen Versicherung nach § 7 SGB VI berechtigt. Entsprechendes gilt für EU-/EWR-Staatsangehörige bzw. Schweizer, solange sie sich in der Schweiz gewöhnlich aufhalten.

Bedenken Sie bitte, dass Ihre deutschen Beitragszeiten nicht verloren sind. Sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Rente erfüllen (ggf. unter Zusammenrechnung mit Zeiten in einem EU- /EWR-Staat oder der Schweiz), wird diese auch in das Ausland gezahlt.

5 Antworten

Schadeam 17.01.2008 | 13:42
vergessen Sie das! Sollten Sie Deutscher sein, ist die Erstattung ohnehin ausgeschlossen. Und als Schweizer sind Sie, weil die Schweiz seit den bilateralen Verträgen (01.06.2002) rententechnisch ein "EU Staat" ist, ebenso "außen vor". Wären Sie Tschetsche, Mongole oder Angolaner sähe alles natürlich ganz anders aus - mit solchen Ländern gibt es keine Sozialversicherungsabkommen. Bewahren Sie Ihre Belege auf, sie erhalten im Alter, bzw. bei Erwerbsminderung eine entsprechende deutsche Rente zusätzlich zur AHV oder IV Rente aus der Schweiz.
Heinericham 18.01.2008 | 08:46
Hallo, zumindest mit Tschechien gibt es ein Abkommen und zudem gehört Tschechien zu EU. Ansonsten ist dem Beitrag von Schade nichts hinzuzufügen. MfG
Kurtam 18.01.2008 | 09:51
glaube Schade meint Tschetschenien
Schadeam 18.01.2008 | 10:15
danke Kurt ich meinte natürlich den Tschetschenen.
Amadéam 18.01.2008 | 10:18
Eine Erstattung ist nicht möglich. Machen Sie sich aber hier über Ihre Rechte schlau: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11792/SharedDo… und http://www.bsv.admin.ch/soziale_sicherheit/ueberblick/00603/inde…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026