Hallo Michaela,
wir haben der Antwort von 'Anwalt fragen' nichts hinzuzufügen.
Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils erhalten Sie im Rahmen des Versorgungsausgleichs Entgeltpunkte von Ihrem Ex und geben auch welche an Ihren EX ab. Auswirkungen hat das aber jeweils erst wenn Sie oder Er eine Rente erhalten.
über die DRV - wie oben geschrieben, sicher nicht. Man könnte sich aber beraten lassen, ob es Sinn macht über eine Scheidungsfolgenvereinbarung einen finanziellen Ausgleich dafür festzulegen und dann auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.
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