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Vorzeitige Beitragsrückerstattung da im Beamtenverhältnis

von Feuerwehrbeamter06.06.2009 | 21:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Wissenden, ich habe ein Problem. Ich bin seit 01.04.92 bei der berufsfeuerwehr als Beamter der Stadt Dortmund beschäftigt. Vom 1.10.84 bis 01.04.92 habe ich exakt nach Abzug von 15 Mon. Zivildienst 76 Monate in Deutsche rentenversicherung eingezahlt. Nach einem unverbindlichen Telefonat mit der Rentenversicherung, gab man mir zu verstehen, dass ich meine Beiträge wohl nicht vorzeitig zurückerstattet bekomme. Ist das richtig? Ich bitte sehr um eine brauchbare Antwort, da nach Scheidung und Hausverkauf mir der finanzielle Schuh drückt. Vielen Dank im Voraus. Feuerwehrbeamer

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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9 Antworten

Schadeam 07.06.2009 | 07:56
Für einen Beamten ist die Beitragserstattung nunr möglich, wenn er noch keine 60 Beitragsmonate zur gesetzl. RV hat. Sie haben 76 + Zivildienst (der zählt auch) und somit gibts keine Erstattung. Aber mit 65+ haben Sie einen Rentenanspruch, der dann nach dem Vorschriften des Beamtenrechts möglicherweise auf die Pension angerechnet wird ;-))
-_-am 07.06.2009 | 22:27
Mit 91 Monaten sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt und haben Sie einen Anspruch auf Regelaltersrente. Eine Erstattung der Beiträge ist daher ausgeschlossen, auch wenn Sie Beamter sind. Die übrigen persönlichen Umstände spielen keine Rolle. Maßgeblich ist das Recht zur freiwilligen Versicherung.
Feuerwehrbeamteram 08.06.2009 | 21:16
Es ist doch eine Farce!!! Ich bekomme nach Ableistung meines Dienstes den vollen Pensionsanspruch egal ob vorher einbeazhlt oder nicht und nun heisst es, weil ich länger als 60 mon. eingezahlt habe, es wird alles später verrechnet? Bloß keinen Cent zuviel, verstehe ich darunter. Das ist doch staatliche Enteignung. Das ist Deutschland.... tz,tz Eine Ehe bis zu drei Jahren kann annuliert werden, da Kurzehe. Wenn ich also ein paar Tage länger verheiratet gewesen bin ,fällt diese Klausel weg. Habe ich auch nur ein paar Tage länger als 60 mon. Beiträge bei der RV bezahlt, so darf ich sie nicht vorzeitig zurück fordern? Bei jeder priv.Lebens/Rentenversicherung ist das möglich....Wenn ich mit einem Produkt nicht zufrieden bin, kann ich doch auch den Kaufpreis wieder zurück fordern.Wo leben wir hier denn??? Das Geld wird doch dann an Schmarotzer verteilt...., die viell. nie im Leben gearbeitet haben.Da wäre es doch mal interessant, gegen anzugehen.MfG Feuerwehrbeamter
Wolfgangam 08.06.2009 | 22:00
'Lieber' Feuerwehrbeamter, mit Aushändigung Ihrer Urkunde zum treu ergebenen Staatsdiener war Ihnen hoffentlich VORHER klar, wie Sie von Ihrer Dienstbehörde umsorgt/alimentiert werden ? (...ja, es gibt auch doofe Beamte ;-) Was kann die Rentenversicherung dafür, dass Ihre Pension wegen einer ohne wenn und aber voll ausgezahlten Rente gekürzt wird ? Vielleicht trommeln Sie dafür mal an den Pforten Ihrer Pensionsbehörde, die sich aus 'Leitungen des Solidarsystems bedient' !! Verstanden, wo der Haken liegt ? Gruß w. PS: Wir haben ein paar Hundert Kilometer offene Grenze, es steht Ihnen frei, sich ein besseres Sozialsystem zu suchen ;-)
Feuerwehrbeamteram 08.06.2009 | 22:28
Das ist es ja gerade! Die kleinen Beamten sind halt die "Doofen" nicht mal die kleinen Sesselpupser, sondern die, die mit Ihrem Kopf das Leben riskieren...Früher waren wir neun Leute auf einem Löschfahrzeug heute, müssen wir zusehen, dass wir die Fensterplätze bestezen können.Auch verstanden? Wer soll noch die Feuer ausmachen? Geschweige denn, wenn große Gasunglücke sind , wie gestern in Dortmund?
Wolfgangam 08.06.2009 | 22:39
Nochmal 'nabend, ich kann Ihren Ärger ja verstehen - besonders wenn Leistungen in verschiedenen Systemen entstanden sind/gegengerechnet werden. Es ist leider so - das bei den Beamten andere Alterseinkünfte die Pension reduzieren, wenn sie den Höchstversorgungssatz erreicht haben - unabhängig vom täglichen 'Lebenseinsatz'. Dafür genießen wir auch einen besonderen staatlichen Schutz ...was wir jetzt nicht diskutieren wollen ! Punkt ist, mit 60 Monaten Beiträgen in der Rentenversicherung gibts keine Beiträge erstattet. Da können Sie sich mit dem ganzen Löschzug vor der örtlichen DRV versammeln ;-)) ...das Gesetz will es so - und wer macht das ?! Gruß w.
Feuerwehrbeamteram 08.06.2009 | 23:11
Wenigstens einen Dank an Sie, da ich ja nicht der "Wissende" sondern der "Fragende" hier im Forum bin. Entzückend Ihre Aussage, nein die Erkenntnis meine ich natürlich schluss endlich! Ja, wer macht das Gesetz? Die Leute, die vom Volk gewählt werden. Klasse Leute, die ich so als Nachbar habe und fleissig wählen. Lach ironisch!!!! Der "besondere staatliche Schutz" es kribbelt nur so bei mir kleinen A8-er Beamten.......der vormals mit Erfolg eine Handelsakademie besucht hat.
---am 09.06.2009 | 07:27
Und warum sind Sie dann Feuerwehrmann geworden? Ts,Ts Hätten doch einen Job im Handel nehmen können...
Tschackaam 09.06.2009 | 09:58
also mal ehrlich lieber Feuerwehrbeamter und bei allem Respekt. Wirklich ich ziehe meinen Hut vor Ihnen, denn Sie leisten einen Dienst, der unbezahlbar ist... Wie hoch kann denn Ihre persönliche gesetzliche Rente schon sein? Das wird wirklich keine Riesensumme sein, versprochen! Also ärgern Sie sich bitte nicht, es könnte schlimmer sein. Das Sie mit A8 besoldet werden finde ich gelinde gesagt einfach beschämend! Bekommen Sie denn wenigstens noch irgendwelche Zulagen (Gefahren, Wochendende etc.) Sicher haben Sie sich den Job selbst ausgesucht und jammern ja auch nicht. Ihr Beruf ist meiner Meinung nach eine Bestimmung für den Einzelnen. Grundsätzlich behaupte ich nämlich, dass kein Mensch der sich sozial engagiert und im sozialen Bereich arbeitet, dieses tut weil er genug verdient sondern weil er es möchte! Ich wünsche Ihnen weiterhin ein langes Leben und passen Sie auf sich (und uns) immer gut auf. Tschacka
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